Unter welchen Voraussetzungen ist ein leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen? Dieser Frage musste das Finanzgericht Münster nachgehen und hat die Unternehmereigenschaft des Klägers bejaht.
In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass mit Blick auf sogenannte Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen kann.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die mit Überlassung von Wertpapieren verbundenen Zinsforderungen stellen ein selbständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut dar und können daher zu einer verdeckten Einlage führen. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass eine Konzernfinanzierungsgesellschaft durch das sogenannte Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) begünstigt sein kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf.
Doppelmandate sind ein etabliertes und praxisübliches Instrument der Konzernsteuerung. Regelmäßig sind Vorstände bzw. Geschäftsführer der Konzernobergesellschaft zugleich Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats von Tochtergesellschaften.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses nur zu 60 Prozent abzugsfähig. Es bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Kosten mit Einnahmen aus Dividenden oder einer etwaigen Veräußerung der Anteile an der Tochtergesellschaft.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der in Großbritannien für ein dort ansässiges Unternehmen tätig wird, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, auch dann nicht als Arbeitnehmer des britischen Unternehmens im Sinne von Art. 11 Abs. 3 DBA (in der bis 2010 gültigen Fassung) anzusehen ist, wenn die Kosten innerhalb des Konzerns nach einem allgemeinen Verteilungsschlüssel verrechnet werden.
Das Finanzgericht Hamburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine rein umsatzbasierte Vergütung für eine Konzernumlage für die Erbringung diverser Dienstleistungen gegenüber einer Tochterkapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren sein kann, wenn sie in mehreren Jahren nicht kostendeckend ist und keine Überprüfung der Angemessenheit vorgesehen ist.
Mit heutigem Urteil hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die an Gesellschaften multinationaler Konzerne in Belgien gewährten Steuervergünstigungen eine rechtswidrige Beihilferegelung darstellen. Insoweit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission aus 2016.
Verschiedene Finanzgerichte hatten sich jüngst mit der Vergünstigung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz bei Umstrukturierungen im Konzern beschäftigt. Deren Entscheidungen sind derzeit allesamt beim Bundesfinanzhof anhängig. Dieser hat mittlerweile das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den entsprechenden Verfahren beizutreten. Im Fokus steht offenbar auch die Frage, inwieweit diese Steuervergünstigung als verbotene Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV zu qualifizieren ist.
Im Falle einer konzerninternen internationalen Arbeitnehmerentsendung wird das aufnehmende inländische Unternehmen zum wirtschaftlichen Arbeitgeber i.S. von § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG, wenn es den Arbeitslohn für die ihm geleistete Arbeit wirtschaftlich trägt, der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem aufnehmenden Unternehmen in dessen Interesse erfolgt, der Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf des aufnehmenden Unternehmens eingebunden und dessen Weisungen unterworfen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Am 13. Februar 2020 hat der Bundesfinanzhof (BFH) nach den mündlichen Verhandlungen am 21. und 22. August 2019 die sieben Entscheidungen zur Steuerbegünstigung für Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) veröffentlicht.
Wäre ein unbesichertes Konzerndarlehen nur mit einem höheren als dem tatsächlich vereinbarten Zinssatz fremdüblich, hat eine Einkünftekorrektur vorrangig in Höhe dieser Differenz zu erfolgen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Im Anschluss an die Zurückverweisung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) erneut über die Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung zu entscheiden.
Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Europäische Gerichtshof hatte jüngst in einem bulgarischen Fall erneut über die Frage des Status von Gibraltar innerhalb der Europäischen Union zu entscheiden. Fazit der richterlichen Entscheidung: In Gibraltar gegründete Gesellschaften erfüllen hinsichtlich der von ihrer bulgarischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Dividenden nicht die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter-Tochter-Richtlinie -MTRL).