Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass mit Blick auf sogenannte Parallelimporte von (Original-)Arzneimitteln eine verdeckte Gewinnausschüttung bei der konzerneigenen (inländischen) Vertriebsgesellschaft zugunsten der (ausländischen) Konzernmuttergesellschaft vorliegen kann.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes ist die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
Werden durch Wertpapierdarlehen zwischen einer Mutter- und ihrer Tochtergesellschaft Ansprüche auf bereits aufgelaufene Zinsen aus den überlassenen verzinslichen Wertpapieren unter Verzicht auf die Vereinbarung von Kompensationszahlungen auf die Tochtergesellschaft übertragen, liegt darin eine verdeckte Einlage. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass eine Konzernfinanzierungsgesellschaft durch das sogenannte Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) begünstigt sein kann.
Doppelmandate sind ein etabliertes und praxisübliches Instrument der Konzernsteuerung. Regelmäßig sind Vorstände bzw. Geschäftsführer der Konzernobergesellschaft zugleich Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats von Tochtergesellschaften.
In einem italienischen Fall hat der Europäische Gerichtshof die nationale Regelung für unionsrechtswidrig erklärt, die vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften beziehen, besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Besteuerung durch eine Steuer erfolgt, die keine Körperschaftsteuer ist, deren Bemessungsgrundlage aber diese Dividenden oder einen Teil davon umfasst.
In einem Vorabentscheidungsersuchen aus Litauen ist der Europäische Gerichtshof mit der Frage des Missbrauchs der Quellensteuerbefreiung auf Dividendenausschüttung an eine in Zypern ansässige Muttergesellschaft befasst. Die Generalanwältin vertritt in ihren Schlussanträgen unter anderem die Auffassung, dass eine missbräuchliche Gestaltung auch dann vorliegen kann, wenn die Muttergesellschaft im EU-Ausland tatsächlich wirtschaftlich tätig ist und nicht "rein künstlich" operiert aber im Wege einer unangemessenen Gestaltung agiert.
Das Sächsische Finanzgericht hat sich in einem aktuellen Urteil zu der Rechtsfrage geäußert, ob § 6a Satz 4 GrEStG auch bei der Einbringung zur Neugründung teleologisch zu reduzieren ist.
Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2025 keine Einwände gegen einen direkten Zuschuss Deutschlands und des Saarlands an die Vetter Pharma‑Fertigung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vetter“) erhoben. Die Beihilfe beträgt 46,95 Mio. Euro und unterstützt die Errichtung eines neuen Standorts zur aseptischen Abfüllung von injizierbaren Arzneimitteln in Vials und Spritzen in Saarlouis. Die beihilfefähigen Investitionskosten liegen bei 800 Mio. Euro. Der Standort soll bis 2038 rund 1.200 direkte Arbeitsplätze schaffen.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, kommt es für die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs allein darauf an, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen.
Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge herangezogene Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Eine zu einer Befreiung von der Einkommensteuer führende Selbstnutzung einer Wohnung liegt nicht vor, wenn die Wohnung vor der Veräußerung an die (Schwieger-)Mutter überlassen wurde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen tatsächlich getragen worden sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundeskartellamt („BKartA“) hat am 1. Oktober 2024 seinen Abschlussbericht der „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ (Aktenzeichen B8-28/20, nachfolgend: „Abschlussbericht“) veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil über die für die Unternehmensbesteuerung wichtige Frage entschieden, wie hoch der Zins für ein Konzerndarlehen sein darf.
Mit heutigem Urteil hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass die an Gesellschaften multinationaler Konzerne in Belgien gewährten Steuervergünstigungen eine rechtswidrige Beihilferegelung darstellen. Insoweit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission aus 2016.