Ab dem 1. Januar 2025 traten im Rahmen der „Bürokratieentlastungsverordnung“ (BGBl. I 2024, Nr. 411) auch eine Reihe neuer Regelungen im Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) deutlich verringern sollen. So wurden die Meldeschwellen für Zahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für Bestandsmeldungen deutlich angehoben und die Meldefristen vereinheitlicht. Ferner werden die auszufüllenden Formulare bis Mitte 2026 weitgehend digitalisiert.
Die AWV stellt zudem nunmehr klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten eine meldepflichtige Zahlung im Sinne der AWV darstellt und an die Deutsche Bundesbank zu melden ist. In diesem Zusammenhang wurden neue ...
Seit der Einführung des Transparenzregisters im Oktober 2017 besteht die Pflicht zur Ermittlung und Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen an das Transparenzregister. Mit dem Transparenzregister sollen Eigentums- und Kontrollverhältnisse an Unternehmen erfasst und zugänglich gemacht werden. Dem Transparenzregister sind daher die vom Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) verlangten Angaben zu den sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ eines Unternehmens mitzuteilen.
Die Europäische Kommission hat heute neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.
In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, nicht erforderlich ist und dadurch das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten nicht verletzt wird.
Herzlich Willkommen zur dreihunderteinundachtzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Informationen zu den Übergangsregelungen der Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungsfristen digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) veröffentlicht.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt.
Financial Intelligence Unit und Finanzaufsicht BaFin haben ein Eckpunktepapier zur Bestimmung von Sachverhalten abgestimmt, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht des § 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz auslösen.
In einem belgischen Fall hat der EuGH zu verschiedenen Bestimmungen der Unionsrichtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.6.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 veröffentlicht (DAC8).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. August 2025 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" veröffentlicht.
Neue EU-Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen sehen zum 1. Januar 2023 umfangreiche Melde- und Sorgfaltspflichten vor. Sie verpflichten Anbieter digitaler Plattformen, den europäischen Steuerbehörden Informationen über Transaktionen ihrer registrierten Verkäufer offenzulegen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Februar 2023 ein Schreiben zu Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium nimmt in einem aktualisierten Anwendungsschreiben zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 und § 138b Abgabebnordnung in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes Stellung. Die Mitteilungspflichten dienen der zutreffenden steuerlichen Erfassung und Überwachung grenzüberschreitender Sachverhalte. Das aktuelle Schreiben ersetzt insoweit das Vorgängerschreiben vom 15. April 2015.