Ab dem 1. Januar 2025 traten im Rahmen der „Bürokratieentlastungsverordnung“ (BGBl. I 2024, Nr. 411) auch eine Reihe neuer Regelungen im Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) deutlich verringern sollen. So wurden die Meldeschwellen für Zahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für Bestandsmeldungen deutlich angehoben und die Meldefristen vereinheitlicht. Ferner werden die auszufüllenden Formulare bis Mitte 2026 weitgehend digitalisiert.
Die AWV stellt zudem nunmehr klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten eine meldepflichtige Zahlung im Sinne der AWV darstellt und an die Deutsche Bundesbank zu melden ist. In diesem Zusammenhang wurden neue ...
Der Countdown läuft: Ab dem 11. September 2026 schreibt der Cyber Resilience Act (CRA) Herstellern vor, aktiv ausgenutzte Schwachstellen sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden (Art. 14 CRA). Was das konkret bedeutet und warum sich Unternehmen schon jetzt damit auseinandersetzen sollten, zeigt der folgende Überblick
Seit der Einführung des Transparenzregisters im Oktober 2017 besteht die Pflicht zur Ermittlung und Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen an das Transparenzregister. Mit dem Transparenzregister sollen Eigentums- und Kontrollverhältnisse an Unternehmen erfasst und zugänglich gemacht werden. Dem Transparenzregister sind daher die vom Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) verlangten Angaben zu den sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ eines Unternehmens mitzuteilen.
Die Bundesbank hat am 30. Juni 2026 eine Neuauflage der „Erläuterungen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen“ (Erläuterung) veröffentlicht.
Die Erläuterung enthält unter anderem einige klarstellende Hinweise zum Meldewesen für Kryptowerte nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Herzlich Willkommen zur dreihunderteinundachtzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In der heutigen Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.6.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 veröffentlicht (DAC8).
Am 24. Juni 2026 hat die EU-Kommission zwei Pakete zur Vereinfachung diverser unternehmenssteuerrechtlicher Richtlinien veröffentlicht. Einerseits werden durch ein sog. Tax Omnibus-Paket Änderungen an der Mutter-Tochter-, der Zins- und Lizenzgebühren-, sowie der Fusions- und Streitbeilegungsrichtlinie vorgeschlagen. Andererseits soll es einen „DAC Recast“ durch ein zweites Paket geben, im Rahmen dessen bestimmte Kennzeichen für die Meldepflichten verändert bzw. abgeschafft, Pillar 2-pflich-tige Unternehmensgruppen generell von DAC6 ausgenommen und weitere Änderungsrichtlinien zur DAC (Amtshilferichtlinie) angepasst/konsolidiert werden sollen.
In einem belgischen Fall hat der EuGH zu verschiedenen Bestimmungen der Unionsrichtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen Stellung genommen.
Die Europäische Kommission hat heute neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Februar 2023 ein Schreiben zu Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. November 2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC8-Umsetzungsgesetz - DAC8-UmsG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. August 2025 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" veröffentlicht.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Informationen zu den Übergangsregelungen der Melde-, Mitteilungs- und Aufzeichnungsfristen digitaler Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) veröffentlicht.
In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die anderen beteiligten Intermediäre zu informieren, nicht erforderlich ist und dadurch das Recht auf Achtung der Kommunikation mit seinem Mandanten nicht verletzt wird.
Anlässlich eines griechischen Vorabentscheidungsersuchens hat das Europäische Gericht (EuG) zur Haftung eines bestellten Vertreters im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer Stellung genommen. Konkret betrifft es unter anderem die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber einer Person, die lediglich die Mehrwertsteuererklärungen einreicht und die geschuldete Steuer entrichtet, ohne Aufzeichnungen zu führen oder Angaben zu den von ihrem Auftraggeber getätigten Umsätzen zu machen.
Gemäß § 33 WpHG besteht die Pflicht, das Erreichens, Überschreiten oder Unter-schreiten bestimmter Beteiligungsschwellen an börsennotierten Gesellschaften zu melden. Dabei regelt § 34 Abs. 2 WpHG die Zurechnung von Stimmrechten Dritter zum Meldepflichtigen im Rahmen des „Acting in Concert“, also dem Zusammenwirken verschiedener Aktionäre. Mit Urteil vom 12. Februar 2026 hat der EuGH über die Vereinbarkeit von § 34 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 WpHG mit dem Unionsrecht entschieden (Rs. C-864/24 – Valora).