Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass erhöhen. Im Gegenzug sind jedoch die Kosten der Bestattung im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.
Die Einkommensteuer und die damit in Zusammenhang stehenden Nebensteuern, welche aufgrund einer durch die Erben rückwirkend erklärten Betriebsaufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entstehen, können nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in Abzug gebracht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Wurde eine Einkommensteuerschuld mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen und ändern sich die Verhältnisse nachträglich in der Weise, dass entgegen der Erwartung zum Todeszeitpunkt mit einer Geltendmachung der Steuerforderung zu rechnen ist, ist dies ein Ereignis mit materiell-rechtlicher Rückwirkung, das die Änderung des Erbschaftsteuerbescheids ermöglicht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird die unterschiedliche Ausgestaltung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht nicht durch die EU-Vorschriften des freien Kapitalverkehrs beschränkt. Die Weigerung des Finanzamts, die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen im Falle der beschränkten Steuerpflicht nicht zum Abzug als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen, sei allerdings unionsrechtswidrig.
Setzen Ehegatten in einem sog. Berliner Testament ein erst später fälliges Vermächtnis für die Kinder aus, die beim Tod des Erstverstorbenen ihren Pflichtteil nicht fordern (sog. Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als Nachlassverbindlichkeit in Abzug bringen, da das Vermächtnis noch nicht fällig ist. Das berechtigte Kind hat den Erwerb des betagten Vermächtnisses bei dem Tod des länger lebenden Ehegatten zu versteuern. Ist das Kind aufgrund der Anordnung des Berliner Testaments auch Schlusserbe nach dem länger lebenden Ehegatten geworden, kann es bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs von dem überlebenden Ehegatten die dann fällig gewordene Vermächtnisverbindlichkeit als Nachlassverbind ...
Aufgrund zweier Vorlagefragen des Finanzgerichts Düsseldorf hält der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen die deutsche Freibetragsregelung bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht als mit dem Unionsrecht vereinbar. Hinsichtlich der Weigerung des Finanzamts, den Abzug der Zahlungen als Nachlassverbindlichkeit zuzulassen, liege jedoch ein nicht zu rechtfertigender Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit vor.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt in seinem Ermessen bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden nicht dahin beschränkt ist, dass Steuerbescheide nur der vom Steuerpflichtigen mit der Bearbeitung der Steuersache betrauten Rechtsanwaltskanzlei bekannt gegeben werden dürfen. Die Bevollmächtigung zur Bearbeitung der Steuerangelegenheiten eines Mandanten beinhaltet nicht zwangsläufig auch die Erteilung einer Empfangsvollmacht. Das Fehlen einer Empfangsvollmacht wird nicht dadurch ersetzt, dass die Finanzbehörde zuvor in der Sache mit der Kanzlei schriftlich korrespondiert hat.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig sind; die faktische "Steuerfreiheit" bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen.
Hat eine Holding-Gesellschaft weniger als 20 Beschäftigte, ist der Verschonungsabschlag nach § 13a Abs. 1 Erbschaftsteuergesetz 2009 ungeachtet einer Unterschreitung der maßgeblichen Lohnsumme auch dann in vollem Umfang zu gewähren, wenn die Anzahl der Arbeitnehmer der verbundenen Unternehmen deutlich über 20 Beschäftigten liegt.
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof u. a. entschieden, dass Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft eines Rückversicherungsunternehmens nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Eine allgemeine, dem sogenannten Bankenprivileg vergleichbare Ausnahme der Hinzurechnung gibt es für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht.
Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft erhoben werden kann, wenn die Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt wird.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes können Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an Schulen von der Umsatzsteuer befreit sein. Maßgeblich ist, dass diese Angebote der Erziehung von Kindern und Jugendlichen dienen.
Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i. S. d. § 13a Abs. 5 ErbStG a. F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Übertragung von Grundstücken von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft im Rahmen der Teilung des Nachlasses von der Grunderwerbsteuer befreit ist, allerdings nur in dem Umfang, in dem ein Miterbe an der Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn sich der Anteil des Miterben an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung verringert.
Polen stärkt die Mediation als Instrument der Streitbeilegung – und geht im Bauwesen einen bemerkenswerten Schritt weiter: Mit der Reform des Zivilverfahrensrechts vom 5. August 2025 (Dz.U. vom 26.08.2025, Pos. 1172) wird in wirtschaftlichen Streitigkeiten in Bausachen eine vorgeschaltete Mediation grundsätzlich verpflichtend. Das gilt ab dem 1. März 2026 für B2B-Streitigkeiten aus Bauverträgen. Für deutsch-polnische Projekte bedeutet das: Streitmanagement neu denken, Kosten- und Zeiteffekte aktiv nutzen. Zugleich liefert der polnische Ansatz wertvolle Impulse für den deutschen Rechtsraum.
Die Organhaftung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört zu den Dauerbrennern des Aktienrechts und beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder aufs Neue. Mit Urteil vom 14.10.2025 (II ZR 78/24) hat der BGH erneut zu den Pflichten des Aufsichtsrats und des Vorstands Stellung genommen. Diesmal zu der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats und der Berichtspflicht des Vorstands bei einem zeitweisen Stillstand der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute mündlich verhandelt, ob die erbschaftsteuerliche Besserstellung von Unternehmensvermögen gegenüber Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Urteil gibt es noch nicht, wohl aber aufschlussreiche Signale.