Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 10. Juli 2025 einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Die Europäische Kommission stellte am 18. März 2026 die EU Inc. vor – ein neues, einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das EU-weit gelten soll. Ziel ist es, Unternehmen die Gründung, Tätigkeit und das Wachstum innerhalb der gesamten EU zu erleichtern. Die optionalen, vollständig digitalen Verfahren sollen innovativen Unternehmen die Expansion ermöglichen, sie dazu motivieren, in Europa zu bleiben, und Unternehmen, die einst andere Standorte in Betracht gezogen haben, zur Rückkehr ermutigen.
Die aktuell veröffentlichte Studie beleuchtet, wie sich das Thema Steuertransparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit aufgrund sich ändernder regulatorischer Anforderungen und zunehmender Kontrolle durch Stakeholder zu einer Priorität für Unternehmen entwickelt hat.
Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Plan vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft in der EU bis 2030 zu stärken und gemeinsame Zielsetzungen festzulegen. Dieser neue Verteidigungsfahrplan reagiert auf die aktuellen Bedrohungen und fokussiert auf vier europäische Leitinitiativen sowie die Förderung der Verteidigungsindustrie.
Die zeitliche Anwendungsregelung des § 34 Abs. 9 Nr. 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013, nach der die Verlustabzugssperre des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 rückwirkend auf alle nicht bestandskräftig veranlagten Fälle anwendbar ist, enthält keine verdeckte Regelungslücke. Eine (verfassungskonforme) Beschränkung ihres zeitlichen Anwendungsbereichs scheidet aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. vom 22.12.2003, § 10a Satz 1 und 2 GewStG i.d.F. vom 23.12.2003 sind nach den Maßgaben des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit es infolge der Mindestbesteuerung zu Definitiveffekten aufgrund von bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekten kommt, sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung ernsthaft zu erwägen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Polen stärkt die Mediation als Instrument der Streitbeilegung – und geht im Bauwesen einen bemerkenswerten Schritt weiter: Mit der Reform des Zivilverfahrensrechts vom 5. August 2025 (Dz.U. vom 26.08.2025, Pos. 1172) wird in wirtschaftlichen Streitigkeiten in Bausachen eine vorgeschaltete Mediation grundsätzlich verpflichtend. Das gilt ab dem 1. März 2026 für B2B-Streitigkeiten aus Bauverträgen. Für deutsch-polnische Projekte bedeutet das: Streitmanagement neu denken, Kosten- und Zeiteffekte aktiv nutzen. Zugleich liefert der polnische Ansatz wertvolle Impulse für den deutschen Rechtsraum.
Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Münster zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.
Der Europäische Gerichtshof hatte zu klären, ob Belgien dadurch gegen seine Umsetzungsverpflichtung verstoßen hat, dass es die Möglichkeit des Steuerabzugs nach Art. 8 Abs. 7 der Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) nicht umgesetzt hat. Belgien wollte im Interesse eines stärkeren Schutzes seiner Steuerbemessungsgrundlage keinen solchen Abzug zulassen. Dies hielten die Europarichter in ihrem aktuellen Urteil für nicht zulässig.
Die Vereinbarung eines beherrschenden Gesellschafters mit seiner Gesellschaft, die Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig zu stellen, führt dann nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
Eine in der Schweiz gegründete Familienstiftung, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat und rechtlich als nichtrechtsfähige Stiftung eingestuft wird, unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Diese BFH-Entscheidung hebt das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. Juni 2022 sowie den entsprechenden Ersatzerbschaftsteuerbescheid auf.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellt, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet.
Der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 des Bewertungsgesetzes in Höhe von 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG und § 8d KStG i. V. m. § 10a GewStG bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel im Fall einer mehrstufigen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft zu entscheiden.
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass das im Zuge der Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) eingeführte Flächen-Faktor-Modell bei der Anwendung auf übergroße Grundstücke im Außenbereich erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet und gewährte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine (teilweise) Aussetzung der Vollziehung.