Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das an den staatlichen Krankenversicherungsträger Zahlungen aus den Einnahmen leistet, die es mit Arzneimitteln erzielt und somit nicht das ganze Entgelt erhalten hat, zur Minderung seiner umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage berechtigt. In dem ungarischen Fall nahmen die Europarichter auch zur Notwendigkeit des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung Stellung.
Ein im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers angefallener Sanierungsertrag im Sinne des § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist ‑‑wie ein im Gesamthandsbereich einer Mitunternehmerschaft angefallener Sanierungsertrag‑‑ nach § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. November 2025 ein Schreiben zum Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) veröffentlicht.
Beteiligt sich der Kommanditist einer GmbH & Co. KG an einer GmbH, deren Anteile bislang die GmbH & Co. KG allein gehalten hat, führt die bestehende Beteiligung der GmbH & Co. KG an der GmbH allein nicht dazu, dass die neu erworbene Kapitalbeteiligung des Kommanditisten für das Unternehmen der Personengesellschaft als wirtschaftlich vorteilhaft und damit als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II anzusehen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Auch 2026 bringen wir führende Akteur:innen aus energieintensiven Unternehmen, Branchenverbänden, Behörden und der Wissenschaft zusammen, um die aktuellen energiepolitischen und regulatorischen Entwicklungen einzuordnen und deren konkrete Auswirkungen auf die Praxis zu diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei umsetzungsnahe Lösungsansätze und strategische Handlungsoptionen für Unternehmen.
Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Erforderlich ist ein Gesellschafterbeitrag, durch den das Vermögen des Gesellschafters belastet werden kann. Demgegenüber reicht der bloße Verzicht auf eine spätere Gewinnbeteiligung nicht aus (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und anderen nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden im Umsatzsteuerrecht veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Anwendung des Artikels 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen verabschiedet. Mit der Verabschiedung der Leitlinien endet ein dreijähriger Prozess, in dessen Verlauf die Kommission die Interessenträger umfassend konsultiert hat.
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils auf eine nicht gemeinnützige Stiftung kann nach § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. EStG nicht zu Buchwerten erfolgen. Die Gewährung des Buchwertprivilegs nach § 6 Abs. 3 Satz 1, 1. Halbs. EStG für die Übertragung von ganzen Mitunternehmeranteilen auch an nicht natürliche Personen stellt keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG dar. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels Unternehmeridentität nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer verstirbt und sein Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf seine Erben übergeht (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuell veröffentlichten Beschluss hat der Bundesfinanzhof den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung zur Frage ersucht, ob eine ferngesteuerte technische Trocknungsanlage im Inland eine „feste Niederlassung“ im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinie darstellt, wenn eigenes Personal fehlt und stattdessen Subunternehmer vor Ort tätig sind.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war.
In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit gewinnt nachhaltige Werbung, insbesondere die Werbung mit „Green Claims“, aber auch die unterbliebene Kommunikation von freiwilligen nachhaltigkeitsfördernden Maßnahmen („Green Hushing“), immer mehr an Bedeutung. Unternehmen in Deutschland und internationale Marktteilnehmer, die sich auf dem deutschen Markt positionieren wollen, stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Im Jahr 2026 prägen neue gesetzliche Rahmenbedingungen die umweltbezogene Werbung maßgeblich – allen voran die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte (Richtlinie (EU) 2024/825, Empowering Consumers Directive, „EmpCo“) und die Verschärfung der „Schwarzen Liste“ des UWG zu verbotenen umweltbezogenen Aussagen und Maßnahmen.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Nichtbeanstandungsregelung zur Anwendung des § 25 Umsatzsteuergesetz bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland erneut verlängert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2025 (Az. II R 56/22) klargestellt, dass eine Gruppe natürlicher Personen, die nicht als Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Erbengemeinschaft organisiert ist, keinen eigenständigen Rechtsträger im zivil- und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne bildet. Dementsprechend kann diese Gruppe auch nicht als herrschendes Unternehmen im Sinne des § 6a Satz 3 und 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) gelten.
In einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) unter anderem entschieden, dass die unentgeltliche Einbringung (ohne Gewährung neuer Gesellschaftsanteile) von bebauten und vermieteten Grundstücken in das eigene Unternehmen umsatzsteuerlich keine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt ist.
Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit dem im Juli 2026 vereinbarten Maßnahmenpaket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" haben CDU/CSU und SPD Vorhaben auf den Weg gebracht, die Befristungsrecht, Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Krankmeldung grundlegend verändern könnten. Ziel des Pakets ist es, den Standort Deutschland angesichts von technologischem Wandel, demografischem Druck und wachsendem internationalen Wettbewerb zu stärken. Konkrete Gesetzentwürfe liegen noch nicht vor. Ein genauer Blick lohnt sich für Arbeitgeber aber bereits jetzt. Wir stellen Ihnen die wichtigsten geplanten Neuregelungen vor.