Herzlich Willkommen zur dreihundertachtundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Die Vereinbarung eines beherrschenden Gesellschafters mit seiner Gesellschaft, die Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig zu stellen, führt dann nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
Am 10. April hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein aktualisiertes Vordruckmuster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG bekannt gegeben.
Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des BFH, wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 - VI R 46/08, BStBl II 2010, 848, und vom 06.10.2011 - VI R 56/10, BStBl II 2012, 362), ist auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs nicht zu übertragen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Bes ...
Die Europäische Kommission stellte am 18. März 2026 die EU Inc. vor – ein neues, einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das EU-weit gelten soll. Ziel ist es, Unternehmen die Gründung, Tätigkeit und das Wachstum innerhalb der gesamten EU zu erleichtern. Die optionalen, vollständig digitalen Verfahren sollen innovativen Unternehmen die Expansion ermöglichen, sie dazu motivieren, in Europa zu bleiben, und Unternehmen, die einst andere Standorte in Betracht gezogen haben, zur Rückkehr ermutigen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Beschluss dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist, ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) zukommt. Des Weiteren hat der EuGH zu entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) nur einer Regelung ähnelt, die schon vor d ...
Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
Im Zusammenhang mit der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmers eines selbständig tätigen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil die für solche Aufwendungen geltende Aufzeichnungspflicht in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht konkretisiert. Diese Anforderungen sind einzuhalten. Ein Verstoß führt dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellen Urteilen entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt.
Die Europäische Kommission hat einen umfassenden Plan vorgestellt, um die Verteidigungsbereitschaft in der EU bis 2030 zu stärken und gemeinsame Zielsetzungen festzulegen. Dieser neue Verteidigungsfahrplan reagiert auf die aktuellen Bedrohungen und fokussiert auf vier europäische Leitinitiativen sowie die Förderung der Verteidigungsindustrie.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt. Die Klausel sah vor, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst wirksam wird, sobald ein aus einer vorausbezahlten Gutscheinkarte stammendes Guthaben vollständig aufgebraucht ist.
Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. vom 22.12.2003, § 10a Satz 1 und 2 GewStG i.d.F. vom 23.12.2003 sind nach den Maßgaben des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit es infolge der Mindestbesteuerung zu Definitiveffekten aufgrund von bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekten kommt, sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung ernsthaft zu erwägen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 10. Juli 2025 einen neuen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in das deutsche Recht umgesetzt werden soll.
Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das in § 12 Absatz 2 Nr. 11 Umsatzsteuergesetz enthaltene Verbot der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für (Neben)Leistungen, die nicht unmittelbar der kurzfristigen Vermietung dienen, wie die Bereitstellung von Parkplätzen oder Fitness- und Wellnesseinrichtungen, der Zugang zum WLAN-Netzwerk des Hotels und die Bereitstellung eines Frühstücks, stehen grundsätzlich nicht im Widerspruch zu den einschlägigen Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie. Dies hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden, gleichzeitig aber unter anderem auf die Einhaltung des Grundsatzes der Neutralität verwiesen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Polen stärkt die Mediation als Instrument der Streitbeilegung – und geht im Bauwesen einen bemerkenswerten Schritt weiter: Mit der Reform des Zivilverfahrensrechts vom 5. August 2025 (Dz.U. vom 26.08.2025, Pos. 1172) wird in wirtschaftlichen Streitigkeiten in Bausachen eine vorgeschaltete Mediation grundsätzlich verpflichtend. Das gilt ab dem 1. März 2026 für B2B-Streitigkeiten aus Bauverträgen. Für deutsch-polnische Projekte bedeutet das: Streitmanagement neu denken, Kosten- und Zeiteffekte aktiv nutzen. Zugleich liefert der polnische Ansatz wertvolle Impulse für den deutschen Rechtsraum.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zu einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer bei der Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" Stellung genommen. In diesem Urteil stellen die höchsten Steuerrichter klar, dass Verwaltungsleistungen für abhängige (treuhänderische) Stiftungen umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie sich auf besondere Vermögenswerte beziehen, unabhängig davon, ob der Begünstigte eigene oder die Interessen Dritter verfolgt.