Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auch dann eintritt, wenn die Kapitalertragsteuer vom Schuldner der Kapitaleinkünfte zwar einbehalten, nicht aber beim Finanzamt angemeldet und an dieses abgeführt wurde. Dies hat zur Folge, dass Kapitaleinkünfte aus einem betrügerischen Schneeballsystem in diesem Fall grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind.
Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer auch dann eintritt, wenn die Kapitalertragsteuer nicht angemeldet und an das Finanzamt abgeführt wird, sondern lediglich dem Anleger gegenüber in einer Abrechnung ausgewiesen und abgezogen wird.
Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass der vermeintliche Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems zu ausgleichsfähigen Verlusten aus Gewerbebetrieb führen kann.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil nimmt der Bundesfinanzhof zur steuerlichen Behandlung der in betrügerischer Absicht zugesagten Lieferung eines Investitionsobjekts Stellung: Beteiligt sich der Anleger an einem von ihm nicht erkannten Schneeballsystem, das aus seiner Sicht zu gewerblichen Einkünften führen soll, ist er berechtigt, den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend zu machen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber das Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) grundlegend reformiert. Erstmals finden sich in den §§ 109–115 HGB detaillierte Regelungen zum Beschlussverfahren und zur gerichtlichen Geltendmachung von Beschlussmängeln.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines Spar-Menüs, die dazu führt, dass auf ein Produkt des Spar-Menüs (z.B. Burger) ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, nicht sachgerecht ist.
Mit Schreiben vom 12. November hat das BMF zur Anwendung der aktuellen BFH-Rechtsprechung in Bezug auf die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) Stellung genommen.
Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Vorsteuerabzug aus einer geleisteten Vorauszahlung ist dem Erwerber eines (später nicht gelieferten) Blockheizkraftwerks nicht zu versagen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung die Lieferung als sicher erschien. In drei Entscheidungen folgt der Bundesfinanzhof einem diesbezüglichen Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dem er die betreffenden Fälle zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 23. April 2024 den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte (Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz – VVBG) veröffentlicht.
Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des Sechsjahreszeitraums im Sinne von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung einer § 6b-Rücklage unschädlich. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Rücknahme der Anrechnung von Kapitalertragsteuer wegen arglistiger Täuschung (§ 130 Abs. 2 Nr. 2 AO) kann auch dann erfolgen, wenn ein Dritter die Täuschung begangen hat. Dieser Umstand ist allerdings bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen. In der Vorlage einer formal richtigen aber inhaltlich unzutreffenden Steuerbescheinigung liegt eine Täuschung über die Tatsache der Erhebung der Kapitalertragsteuer. Wenn der Begünstigte einer Anrechnung von Kapitalertragsteuer die Unrichtigkeit seiner Angaben und/oder die Rechtswidrigkeit der Anrechnungsverfügung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte, ist das Ermessen bei einer Rücknahme der Anrechnungsverfügung (§ 130 Abs. 2 Nr. 3 und 4 AO) intendiert. Beim Vorliegen von mehreren Rücknahmegründen verstärkt sich das Interesse ...
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert werden soll. Das System soll für Unternehmen vereinfacht werden und widerstandsfähiger gegen Betrug sein. Das soll vor allem durch stärkere Digitalisierung, wie zum Beispiel durch elektronische Rechnungsstellungerreicht werden.
Nach einem Urteil des EuGH in einem lettischen Fall verstößt die behördliche Unterbindung von Geschäftsbeziehungen wegen Nichtbeachtens der im dortigen Anti-Geldwäschegesetz vorgesehen Vorschriften nicht gegen die Dienstleistungs- und die Kapitalverkehrsfreiheit, sofern diese Maßnahme im Hinblick auf das Ziel der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung verhältnismäßig ist.