Einen Steuerpflichtigen, der Einkünfte über Jahre nicht nur gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt, sondern auch keine Anstrengungen gemacht hat, um deren Höhe in Erfahrung zu bringen und der die hinterzogenen Einkünfte bei der Nacherklärung zu hoch schätzt, um seine vollständige Straffreiheit sicherzustellen, trifft ein grobes Verschulden. Dies verhindert eine spätere Änderung der ergangenen Steuerbescheide zu seinen Gunsten.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Recht eines Dritten auf Einsichtnahme in die Steuerakten eines Steuerpflichtigen auch dann nicht vorliegt, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht des Betrugs zum Nachteil des die Akteneinsicht Begehrenden besteht.
Im Kampf gegen Steuerhinterziehung geht Nordrhein-Westfalen (NRW) einen entscheidenden Schritt: Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat über ein Terabyte an Daten von Kunden in Offshore-Steueroasen erworben. Die Auswirkungen auf Steuerpflichtige könnten immense Dimensionen annehmen.
Ein digitaler Ermittlungsturbo versetzt derzeit nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern die gesamte Bundesrepublik in Aufruhr: Was als regionale „Task Force“ begann, hat sich zu einer flächendeckenden Fahndung nach mutmaßlich steuerunehrlichen Influencerinnen und Influencern entwickelt. Spezialeinheiten der Finanzverwaltung setzen inzwischen bundesweit modernste Analyseinstrumente ein, kombinieren künstliche Intelligenz mit klassischen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und richten den Fokus gezielt auf Social-Media-Einkünfte. Der Verdacht: vielfach begangene Steuerhinterziehung – oftmals aus Unwissenheit, häufig jedoch mit gravierenden strafrechtlichen Folgen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 enthält der Mantelbogen der Umsatzsteuer- sowie der Einkommensteuererklärung ein sog. qualifiziertes Freitextfeld. Dieses ist laut Formulartext auszufüllen, wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Sachverhalte im Rahmen der Steuererklärung mitzuteilen sind. Die Funktion erscheint fakultativ – ist es aber nicht in jedem Fall.
Bei einer durch Unterlassen der Anzeige begangenen Hinterziehung von Schenkungsteuer beginnt der Lauf der Hinterziehungszinsen zu dem Zeitpunkt, zu dem das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Anzeige und Abgabe der Steuererklärung die Steuer festgesetzt hätte.
Ab dem 1. Januar 2025 traten im Rahmen der „Bürokratieentlastungsverordnung“ (BGBl. I 2024, Nr. 411) auch eine Reihe neuer Regelungen im Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) deutlich verringern sollen. So wurden die Meldeschwellen für Zahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für Bestandsmeldungen deutlich angehoben und die Meldefristen vereinheitlicht. Ferner werden die auszufüllenden Formulare bis Mitte 2026 weitgehend digitalisiert.
Die AWV stellt zudem nunmehr klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten eine meldepflichtige Zahlung im Sinne der AWV darstellt und an die Deutsche Bundesbank zu melden ist. In diesem Zusammenhang wurden neue ...
Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Tochtergesellschaft für die von ihrer Muttergesellschaft verursachten Kartellschaden gesamtschuldnerisch haftet – und damit jeweils verklagt werden können. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaften eine „wirtschaftliche Einheit“ bilden und ein „konkreter Zusammenhang“ zwischen der kartellrechtswidrigen Tätigkeit der unmittelbar kartellbeteiligten Gesellschaft und des verklagten Unternehmens (Tochtergesellschaft) andererseits besteht.
Am 16. April 2019 hat das italienische Finanzamt die erwartete Durchführungsverordnung hinsichtlich der Nacherklärung einer von ausländischen Gesellschaften in Italien geführten Betriebsstätte erlassen. Die Verordnung stützt sich auf Artikel 1-bis des Gesetzes Nr. 50 vom 4. April 2017, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 96 am 21. Juni 2017 (im Folgenden auch das „Selbstanzeigeverfahren“ oder „Selbstauskunftsverfahren“).
Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden Zinsläufe nicht überschneiden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann er keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Anzeigepflicht stellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen zur Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 Stellung genommen.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zu einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer bei der Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" Stellung genommen. In diesem Urteil stellen die höchsten Steuerrichter klar, dass Verwaltungsleistungen für abhängige (treuhänderische) Stiftungen umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie sich auf besondere Vermögenswerte beziehen, unabhängig davon, ob der Begünstigte eigene oder die Interessen Dritter verfolgt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang auch dann vorliegt, wenn eine Personengesellschaft den Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält.
Unselbständige Stiftungen können im Hinblick auf von ihrem Träger an sie erbrachte Verwaltungsleistungen nicht Leistungsempfängerinnen im umsatzsteuerlichen Sinn sein. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. Juli 2022 ein Einführungsschreiben zur Befreiung der Leistungen von selbständigen Personenzusammenschlüssen an ihre Mitglieder, § 4 Nr. 29 UStG, veröffentlicht.
Der Umstand, dass den Managern ein Investment angeboten wurde, das von Anfang an auf eine im Vergleich zum Investor überproportionale Gewinnsteigerung ausgelegt war, wäre im Jahr der Anschaffung zu berücksichtigen gewesen und daraus folgt nicht, dass auch der Veräußerungsgewinn zu einem geldwerten Vorteil führte. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof in drei Fällen Fragen zum Aufteilungsgebot in Bezug auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 Umsatzsteuergesetz bei unselbständigen Nebenleistungen zur kurzfristigen Beherbergung zur Vorabentscheidung vorgelegt.