Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft zu unterwerfen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im 2. Rechtsgang über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen eines (Spezial-)Investmentfonds aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 Investmentsteuergesetz 2004 Stellung genommen.
Nach Auffassung der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg sind Erträge aus Währungssicherungsgeschäften nicht in den bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibenden Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften mit einzubeziehen.
Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100%-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung gem. § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i.d.F. des JStG 2008 (nunmehr § 8b Abs. 3 Satz 9 KStG) auch auf Konfusionsgewinne anzuwenden ist.
Das Tatbestandsmerkmal „Gewinn“ i. S. von § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz ist als Steuerbilanzgewinn und nicht als steuerlicher Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz auszulegen. Außerbilanzielle Positionen sind nicht zu berücksichtigen (gegen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.6.2022, BStBl. I 2022, 945). Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem aktuellen Urteil entschieden.
Ein Investitionsabzugsbetrag kann nachträglich im Jahr seines Abzugs rückgängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige im späteren Jahr der Investition zwar den (innerbilanziellen) Abzug von 40 % der Anschaffungskosten vornimmt, es aber unterlassen hat, den in einem Vorjahr abgezogenen Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell hinzuzurechnen, und das Finanzamt auf dieser Grundlage einen nicht mehr änderbaren Steuerbescheid für das Jahr der Investition erlassen hat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. September 2023 ein Schreiben zu automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08. September 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 28. August 2023 ein Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG, veröffentlicht.
Ist ein Investitionsabzug einer Personengesellschaft rückgängig zu machen, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung entsprechend der Gewinnverteilungsabrede auf die Gesellschafter zu verteilen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist der bilanzielle Gewinn für die Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz nicht um eine steuerfreie Investitionszulage zu kürzen, da sich diese positiv auf die Kapitalentwicklung des Unternehmens auswirke.
Der Bundestag hat am 10. November 2022, den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz — InflAusG) (BT-Drs. 20/3496) verabschiedet.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft unterfallen.
Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert diese einen miteingebrachten Kapitalgesellschaftsanteil innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn II nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre.
Das Finanzgericht München hatte über die Frage zu entscheiden, ob bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen eine Aufteilung nach alter und nach neuer Rechtslage zu erfolgen hat, wenn die Wertsteigerungen der Beteiligungen vor Änderung der Rechtslage entstanden sind.
Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflationsausgleichsprämie („Leistungen zur Abmilderung der Inflation“) umgesetzt werden kann.