Das Finanzgericht Hamburg hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob und in welchem Umfang Surf- und Segelkurse nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit sind.
Mit einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Münster zu den Anforderungen an den Nachweis der Fremdüblichkeit eines Gesellschafterdarlehens Stellung genommen, die nach der bis 2021 gültigen Rechtslage für die Frage der Abzugsfähigkeit von Währungskursverlusten nach § 8b Abs. 3 KStG Voraussetzung war.
Währungskursverluste bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen in Fremdwährung mindern vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG i.d.F. des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050, BStBl I 2021, 889) das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht, da sie in den sachlichen Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 4 und 7 KStG fallen. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im 2. Rechtsgang über die Einbeziehung von Gewinnen aus internationalen Währungskurssicherungsgeschäften in die nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinne aus Aktien entschieden.
Nach Auffassung der Finanzgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg sind Erträge aus Währungssicherungsgeschäften nicht in den bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibenden Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften mit einzubeziehen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.
Der Wert von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft ist nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auf den Substanzwert begrenzt, wenn eine Ableitung des (niedrigeren) gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG möglich ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes liegt bei börsennotierten verzinslichen Wertpapieren ohne feste Laufzeit, die von den Gläubigern nicht gekündigt werden können, eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor, wenn der Börsenwert zum Bilanzstichtag unter denjenigen im Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile gesunken ist und der Kursverlust die Bagatellgrenze von 5 % der Anschaffungskosten bei Erwerb überschreitet.
Im Zusammenhang mit der Einlösung sog. Gold-Warrants hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine sonstige Kapitalforderung i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht deshalb zu verneinen ist, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Trifft er eine solche Wahl, stellt dieser Vorgang eine steuerbare Einlösung im Rahmen der Kapitaleinkünfte dar.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. März 2025 ein Schreiben zu Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte veröffentlicht.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes können Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers an Schulen von der Umsatzsteuer befreit sein. Maßgeblich ist, dass diese Angebote der Erziehung von Kindern und Jugendlichen dienen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. August 2025 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen veröffentlicht.
Muss der Steuerpflichtige bei Beendigung eines Zins-Währungs-Swaps eine Endtauschzahlung in fremder Währung erbringen und muss er dafür wegen nachteiliger Änderung des Umtauschkurses einen höheren Betrag in Euro aufwenden, als er von der Gegenseite bekommt, kann er den Differenzbetrag nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Aktivistische Aktionäre fordern Unternehmen in Deutschland zunehmend heraus – von Hedgefonds mit kurzfristigen Renditezielen bis zu ESG-orientierten Investoren. Das deutsche Aktienrecht gibt Minderheitsaktionären wirksame Instrumente an die Hand: Einberufung von Hauptversammlungen, Ergänzung der Tagesordnung, Sonderprüfungen. Für Vorstände und Aufsichtsräte bedeutet das: Wer vorbereitet ist, behält die Kontrolle über die eigene Agenda. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Strategien und konkrete Handlungsoptionen.
Ein wegweisendes Urteil aus Paris schärft die Grenzen zulässiger Umweltkommunikation großer Energieunternehmen. Das Pariser Zivilgericht hat am 23. Oktober 2025 (Az. N° RG 22/02955 – N° Portalis 352J-W-B7G-CWJKL) entschieden, dass TotalEnergies Frankreich nicht mit einer angestrebten Klimaneutralität werben darf, wenn das tatsächliche Geschäftsverhalten dem widerspricht. Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal für den Energiesektor in Europa: Klimaversprechen müssen in der Unternehmenspraxis belastbar eingelöst und durch konkrete Maßnahmen belegt werden.
Auch Währungsverluste aus einer Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbaren Forderung gehören zu den bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigenden Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Sätze 4 bis 7 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.
Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben in 2021 Fortschritte bei der Umsetzung (Compliance) der Mehrwertsteuervorschriften gemacht. Dies geht aus einer Studie der Europäische Kommission vom 24. Oktober 2023 hervor („the annual VAT Gap study“).