Ob Ausschüttungen einer ausländischen Gesellschaft gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG außer Ansatz bleiben, richtet sich nach dem sog. Typenvergleich. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Beschluss entschieden, dass eine britische Limited auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Beteiligte eines finanzgerichtlichen Verfahrens sein kann.
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Vermögenübertragungen nach Auflösung US-amerikanischer Trusts Kapitaleinkünfte darstellen, aber nur solche Wertsteigerungen erfasst werden dürfen, die nach der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 am 8. Dezember 2010 entstanden sind.
Die Einordnung einer nach dem Recht des US-Bundesstaats Colorado gegründeten LLC als Personen- oder Kapitalgesellschaft richtet sich nach dem sog. Typenvergleich unter Berücksichtigung der im BMF-Schreiben vom 19.03.2004 genannten Merkmale. Mit diesem Beschluss bestätigt der Bundesfinanzhof seine mit Urteil vom 20.08.2008 - I R 34/08 ergangene frühere Rechtsprechung.
Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) wird der formelle Fremdvergleich nach den Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen durch Art. 9 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 gesperrt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur umfassenden Sperrwirkung von mit Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen vergleichbaren Regelungen steht dem nicht entgegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs kann ein Angehöriger eines freien Berufs die Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten nicht beanspruchen, wenn er freiwillig seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Mit dieser Entscheidung bestätigt das oberste Steuergericht seine hierzu ergangene frühere Rechtsprechung vom Juli 2010.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche zu Tage treten, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.
Ausgleichszahlungen, die der (Insolvenz-)Schuldner aufgrund der insolvenzrechtlichen Freigabe seiner selbständigen Tätigkeit in die Insolvenzmasse leistet, führen nicht zu Betriebsausgaben bei dessen Einkünften aus selbständiger Arbeit. Dies hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Anschaffung i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch dann vorliegt, wenn es im laufenden Scheidungsverfahren und gleichzeitigem gerichtlichen Verfahren über einen vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Übertragungen von Grundstücken unter Anrechnung auf die zukünftige Zugewinnausgleichforderung kommt und die Ehegatten in der Folgezeit das Scheidungsverfahren nicht weiterbetreiben mit der Folge, dass die Zugewinnausgleichsforderung erst nach mehreren Jahren mit dem Tod des einen Ehegatten entsteht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.
In einer aktuellen Entscheidung hat sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, wie die Subventionierung eines Steuerpflichtigen durch eine im öffentlichen Interesse handelnde Gebietskörperschaft (hier die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsmittel) für Mehrwertsteuerzwecke zu behandeln ist. Der Gerichtshof entschied, dass sich ein solcher Ausgleich nicht unmittelbar auf den Preis der erbrachten Beförderungsleistungen auswirkt, da er in erster Linie dazu dient, die mit dieser Tätigkeit verbundenen Verluste zu decken.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. November die gleich lautenden Erlasse zur Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Oktober 2020, BStBl I S. 1032 veröffentlicht. Damit sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. Juni 2019, IV R 30/16 über den Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 9. April 2025 (Az.: 4 U 144/23) sehr ausführlich die Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit aufgezeigt. Der Fall ist im interessanten Grenzbereich von öffentlichem Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht verortet und betrifft die komplexe Fallgestaltung der Geschäftsführerhaftung im Kontext eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der im Juni 2015 durchgeführte "spin off" von PayPal durch Ebay, bei dem die Aktionäre der Ebay Inc. Aktien an der PayPal Holdings Inc. zugeteilt bekamen, aus deutscher Perspektive eine steuerneutrale Abspaltung gem. § 20 Abs. 4a Satz 7 Einkommensteuergesetz ist.
Die Festschreibung des Satzungszwecks und die Art seiner Verwirklichung in der Satzung sollen es der Finanzbehörde ermöglichen, die Voraussetzungen der Steuervergünstigung leicht und einwandfrei zu überprüfen. Dies ist nicht der Fall, wenn in der Satzung auf ausländische Regelungen verwiesen wird, die vom nationalen Recht abweichen, und sich auch sonst aus der Satzung selbst nicht ergibt, dass die Anforderungen des nationalen Gemeinnützigkeitsrechts gewahrt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Als Folge eines im April 2025 veröffentlichten Beschlusses des Bundesfinanzhofs hat das Bundesfinanzministerium zu der daraus folgenden Differenzierung zwischen der Entgeltlichkeit einer Leistung einerseits und der wirtschaftlichen Tätigkeit andererseits bei dauerhaft defizitär agierenden Einrichtungen Stellung genommen.
Ab dem 1. Januar 2025 traten im Rahmen der „Bürokratieentlastungsverordnung“ (BGBl. I 2024, Nr. 411) auch eine Reihe neuer Regelungen im Außenwirtschaftsrecht in Kraft, die den bürokratischen Aufwand für Privatpersonen und Unternehmen im Bereich der Meldepflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) deutlich verringern sollen. So wurden die Meldeschwellen für Zahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie für Bestandsmeldungen deutlich angehoben und die Meldefristen vereinheitlicht. Ferner werden die auszufüllenden Formulare bis Mitte 2026 weitgehend digitalisiert.
Die AWV stellt zudem nunmehr klar, dass auch die Übertragung von Kryptowerten eine meldepflichtige Zahlung im Sinne der AWV darstellt und an die Deutsche Bundesbank zu melden ist. In diesem Zusammenhang wurden neue ...
In der Frage, inwieweit eine Corporation" nach US-amerikanischem Recht einer deutschen Kapitalgesellschaft entspricht, nimmt der Bundesfinanzhof in seinem aktuellen Urteil den sogenannten Typenvergleich vor. Die Richter begründen des Weiteren, wie die Relevanzschwelle von 1% im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG konkret zu ermitteln ist.