Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. März 2025 ein Schreiben zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer veröffentlicht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Vorsteuervergütungsantrag nicht unbedingt eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten muss. Es genüge eine andere Nummer, anhand derer die Rechnung und damit der betreffende Gegenstand oder die betreffende Dienstleistung identifiziert werden können.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Fragen vorgelegt, bei denen es um das Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren geht.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und den Folgen zweier Urteile des Europäischen Gerichtshof in Sachen Meilicke I und II sowie dem anschließenden Schlussurteil des Bundesfinanzhofes ausführlich Stellung genommen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof das jeweils vorlegende Gericht nicht daran hindert, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen.
Die Europäische Kommission hat am 19. Juni 2023 neue Vorschriften vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren, Finanzintermediäre (z. B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten effizienter und sicherer zu machen.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zwei Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie betreffen die Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts und die Transparenz bei der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünften.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine auf ausländischem Recht beruhende Buchführungspflicht eines Steuerpflichtigen zugleich als Mitwirkungspflicht im inländischen Steuerverfahren zu beurteilen. Für den Steuerpflichtigen ergibt sich der Vorteil, dass er die ohnehin zu fertigenden Buchführungsunterlagen zugleich auch für Steuerzwecke verwenden kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerfreistellungen wie etwa durch das Halb-/Teileinkünfteverfahren grundsätzlich im Feststellungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Der Eigentumserwerb an Grundstücken durch einen interkommunalen Zweckverband im Rahmen einer Umlegung ist nicht von der Grunderwerbsteuer befreit, wenn der Zweckverband nicht als Eigentümer eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks am Umlegungsverfahren teilgenommen hat. Der Grundstückserwerb des Zweckverbandes ist auch nicht aufgrund einer interpolierenden Zusammenschau der Befreiungstatbestände von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b i.V.m. § 4 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes steuerfrei zu stellen. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu der Frage Stellung genommen, ob Steuerpflichtige einen Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren haben, ob Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf direkte Steuern Anwendung findet und ob die Vorschrift einen gesonderten Anspruch auf Akteneinsicht umfasst.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegensteht, wenn die Sicherheitsleistung, die das Hauptzollamt zuvor festgesetzt und die der Versender dementsprechend geleistet hatte, nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt.
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag eines im Ausland ansässigen Unternehmers erforderlich sind und hat den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten.
Der Bundesfinanzhof hat am 21. Mai 2025 in zwei wichtigen Urteilen (II R 56/22 und II R 31/22) entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht zur Anwendung kommt, wenn an einem Umwandlungs- oder Einbringungsvorgang nicht die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind.
Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass inländische Anteilseigner einer Drittstaatenkapitalgesellschaft im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens den Nachweis führen können, dass ein bestimmter Bezug als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren ist, Ausschüttungen an inländische Gesellschafter einer EU-Kapitalgesellschaft gemäß § 27 Abs. 8 Satz 9 KStG ohne weitere Nachweismöglichkeit des Anteilseigners jedoch stets als Gewinnausschüttung gelten, wenn die EU-Kapitalgesellschaft das Feststellungsverfahren gemäß § 27 Abs. 8 KStG nicht betreibt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nimmt in einem eigens veröffentlichten Schreiben zum Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten Stellung. Im Fokus der umfangreichen ministeriellen Verlautbarung steht die Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und die Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG.