Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren hatte der EuGH zu klären, ob die Kommission die Anerkennung einer Verlegung der Produktion allein deshalb ablehnen darf, weil diese Verlegung das Ziel verfolgt, Zöllen zu entgehen, die im Zusammenhang mit einem zwischenstaatlichen Handelsstreit verhängt werden. Das Vorbringen der Kläger, die Verlegung des Ursprungs der Waren (hier: Harley Davidson Motorräder) anzuerkennen, wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) abgewiesen. Der EuGH als letztinstanzliches Gericht wies die Klage ebenfalls zurück.
Die Europäische Kommission betrachtet die von Präsident Trump vorgeschlagene „gegenseitige“ Handelspolitik als einen Schritt in die falsche Richtung. Die EU setzt sich weiterhin für ein offenes und berechenbares globales Handelssystem ein, von dem alle Partner profitieren. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog zur gegenseitigen Zollpolitik der USA veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat am 25. Februar 2025 den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet.
Die EU-Kommission hat Vorschläge für die ehrgeizigste und umfassendste Reform der EU-Zollunion seit deren Gründung im Jahr 1968 vorgelegt. Diese stellen eine wegweisende, datengesteuerte Vision für den EU-Zoll dar, die die Zollverfahren für Unternehmen, insbesondere für die vertrauenswürdigsten Händler, erheblich vereinfachen wird.
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil Hamamatsu Photonics Deutschland vom 20. Dezember 2017, C-529/16) lassen es die Art. 28 bis 31 ZK nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, ohne dass sich sagen lässt, ob am Ende des Abrechnungszeitraums diese Berichtigung nach oben oder nach unten erfolgen wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 9. April 2026 ein Schreiben zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) veröffentlicht.
Die Europäische Kommission will weitere Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert ergreifen, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig haben heute in der Bundespressekonferenz einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vorgestellt.
Laut einer Meldung des DStV hat die Finanzministerkonferenz am 10. September 2026 nach neuen Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen. Das Verrechnungsmodell soll ab dem 1. Januar 2030 zur Verfügung stehen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das Verbot der Ausfuhr von auf Euro oder eine andere amtliche Währung eines Mitgliedstaats lautenden Banknoten nach Russland auch dann gilt, wenn mit dem Geld medizinische Behandlungen finanziert werden sollen.
Der BFH hatte dem EuGH diverse Fragen zur Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die (teilweise) Befreiung von Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben ihre Position zu zwei Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen Aspekte des EU-US-Handelsabkommens von Turnberry verabschiedet.
Eine unzutreffende Auslegung des Zollkodexes durch die nationale Zollbehörde führt zu einer Verzinsung von daraus entstandenen Rückzahlungsansprüchen. Dies hat das Hessische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Vor dem Europäischen Gerichtshof ging es in einem schwedischen Vorabentscheidungsersuchen erneut um Fragen zur Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung bei der Wiedereinfuhr von Gegenständen in die Union, die unter eine Zollbefreiung fallen. Konkret: Ist die Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung akzessorisch zur Zollbefreiung von wiedereingeführten Gegenständen oder sind beide Befreiungen eigenständig anzuwenden?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.