Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Unter welchen Voraussetzungen ist ein leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen? Dieser Frage musste das Finanzgericht Münster nachgehen und hat die Unternehmereigenschaft des Klägers bejaht.
In einem Luxemburger Fall hatte der EuGH erneut die Frage zu prüfen, ob eine Tätigkeit eines Organs gegen Entgelt als selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit zu betrachten ist. Die Europarichter bejahen im Fall eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer AG eine wirtschaftliche Tätigkeit, verneinen jedoch eine Selbständigkeit der Tätigkeit des Verwaltungsratsmitglieds.
Das Erdbeben in der türkisch-syrischen Grenzregion hat sehr großes menschliches Leid und massive Schäden an der Infrastruktur verursacht. Zur Unterstützung der Betroffenen in der Türkei und in Syrien hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Verwaltungserleichterungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Schreiben zusammengefasst.
Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 19. Juli 2021 zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern in Folge des BFH-Urteils vom 27. November 2019, V R 23/19, V R 62/17 Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass angepasst.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 13. Juni 2019 zu einem niederländischen Ausgangsfall die Selbstständigkeit eines Mitglieds des Aufsichtsrats einer Stiftung verneint.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. März 2022 ein Schreiben der Obersten Finanzbehörden der Länder zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Einnahmen eines Verwaltungsratsvorsitzenden nicht der Umsatzsteuer unterliegen, wenn der Verwaltungsratsvorsitzende weder im eigenen Namen nach außen auftritt noch gegenüber dem Versorgungswerk über die Befugnis verfügt, die für dessen Führung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Einsicht in Papierakten grundsätzlich nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten möglich sei.
Das EU-Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA).
§ 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt (Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Finanzamt X vom 04.05.2023, C-516/21 und Aufgabe des Senatsurteils vom 28.05.1998, V R 19/96). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein GbR-Gesellschafter für eine Verpflichtung der GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid nicht in Haftung genommen werden kann.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass wenn ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet hat, insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fortfällt.
Der Europäische Gerichtshof hatte im März 2019 in einem schwedischen Fall über die Frage der Umsatzsteuerpflicht von Unterrichtsleistungen zu befinden. Es handelte sich dabei um fünftägige Buchhaltungslehrgänge (Fortbildungen) einer schwedischen Tochtergesellschaft eines Berufsverbandes für Lohnbuchhaltungsberater, wobei die Teilnehmer in Schweden ansässige Steuerpflichtige waren. Das Urteil der Europarichter lässt auch Rückschlüsse über den Leistungsort bei Unterrichtsleistungen generell zu.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat zu der Frage Stellung genommen, ob Steuerpflichtige einen Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren haben, ob Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf direkte Steuern Anwendung findet und ob die Vorschrift einen gesonderten Anspruch auf Akteneinsicht umfasst.
Das Finanzgericht Düsseldorf ist in einem aktuellen Urteil der Auffassung der Klägerin (eine KG) gefolgt und hat entschieden, dass die Besteuerungsmerkmale der Altanteile im Rahmen einer Aufspaltung nach § 13 Abs. 1 UmwStG in der im Streitjahr anwendbaren Fassung vor SEStEG nicht auf die neuen Anteile übergehen.