Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. Juli 2025 ein Schreiben zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen veröffentlicht und die Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH im UStAE konkretisiert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung nicht dazu führt, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zu Lasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. März 2025 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer veröffentlicht.
Das Bundeskabinett hat am 31. Juli den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen.
Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zu den geänderten Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, die sich aufgrund des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ergeben, Stellung genommen und im Zuge dessen den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.
Der Unternehmer kann für eine in einem anderen Mitgliedstaat erbrachte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Inland keinen Anspruch auf Steuerminderung geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass der Kläger die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug darzulegen habe. Habe das Gericht Zweifel daran, dass die Lieferungen tatsächlich vom Rechnungsaussteller an den Kläger ausgeführt worden sind, sei insoweit ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Außerdem hätte der Kläger erkennen können, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug eingebunden gewesen sei.
Nach einem Urteil des EuGH in einem polnischen Fall ist die Lieferung von Elektrizität zum Aufladen von Elektrofahrzeugen eine Lieferung von Gegenständen, die aus mehreren verschiedenen Leistungen an den betreffenden Ladepunkten bestehen kann.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. Juli 2023 ein Schreiben zu den Anforderungen einer validierte EMCS-Eingangsmeldung als Gelangensnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung veröffentlicht.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat der EuGH entschieden, dass die Lieferung von Wärme durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an die Eigentümer, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind - entgegen der gesetzlichen Vorschrift im Umsatzsteuergesetz - nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist. Ein Vorsteuerabzug für den auf die Wärmeerzeugung entfallenden Anteil aus den Kosten für die Anschaffung und den Betrieb des Blockheizkraftwerks ist folglich möglich.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25. Oktober 2022 ein Anwendungsschreiben zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Januar 2025 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems veröffentlicht.
Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) betrifft die Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs in einem Fall, in dem der Mitgliedstaat des Beginns der Versendung oder Beförderung der Gegenstände diesen Erwerb besteuert hat, weil der Erwerber die Mehrwertsteuer‑Identifikationsnummer dieses Staates verwendet und nicht nachgewiesen hat, dass der Umsatz im Mitgliedstaat der Beendigung der Versendung oder Beförderung mehrwertsteuerpflichtig war. Das Gericht der EU (EuG) hat diesen Konflikt nun in seinem aktuellen Urteil aufgelöst.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf eines Anwendungsschreibens bezüglich der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent veröffentlicht. Die Grundsätze dieses Schreibens sollen auch für die spätere Anhebung des Steuersatzes von 7 Prozent auf 19 Prozent zum 1. April 2024 entsprechend gelten.
Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 sowie des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht erfolgten Änderungen hat das BMF-mit Schreiben vom 16. September 2022 das mit vorherigem Schreiben vom Juni 2011 bekannt gemachte Vordruckmuster für den Nachweis der Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung im Gastmitgliedstaat nach § 4 Nr. 7 Satz 5 Umsatzsteuergesetz durch ein aktuelles Muster ersetzt.