Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. Juli 2025 ein Schreiben zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen veröffentlicht und die Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH im UStAE konkretisiert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. März 2025 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung bei Lieferungen von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels an private Abnehmer veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung nicht dazu führt, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zu Lasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen.
Die EU-Kommission hat den in Art. 26 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) vorgesehenen Prozess zur Evaluierung gestartet. Dieser Prozess umfasst gezielte Umfragen an verschiedene Stakeholder, eine öffentliche Konsultation und zu einem späteren Zeitpunkt vertiefte Interviews mit betroffenen Unternehmen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 9. April 2026 ein Schreiben zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) veröffentlicht.
Das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) betrifft die Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs in einem Fall, in dem der Mitgliedstaat des Beginns der Versendung oder Beförderung der Gegenstände diesen Erwerb besteuert hat, weil der Erwerber die Mehrwertsteuer‑Identifikationsnummer dieses Staates verwendet und nicht nachgewiesen hat, dass der Umsatz im Mitgliedstaat der Beendigung der Versendung oder Beförderung mehrwertsteuerpflichtig war. Das Gericht der EU (EuG) hat diesen Konflikt nun in seinem aktuellen Urteil aufgelöst.
In einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung.
Die Gewährung von Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG setzt jedenfalls seit Inkrafttreten des § 17a UStDV i.d.F. der Elften Verordnung zur Änderung der UStDV vom 25.03.2013 (BGBl I 2013, 602) zum 01.10.2013 nicht voraus, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV besitzt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 treten bedeutende Neuerungen im Bereich der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Regelungen überarbeitet, um sicherzustellen, dass Zahlungen an unterhaltsberechtigte Personen zukünftig nur dann anerkannt werden, wenn diese per Banküberweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei den Abzügen zu gewährleisten. Nachfolgend erfahren Sie, welche Personenkreise nun unter die neuen Regelungen fallen, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich die Änderungen auf das verfügbare Netto-Einkommen auswirken könnten.
Mit Beschluss vom 2. September 2026 (VII-Verg 38/25) hat das OLG Düsseldorf erneut zu den Anforderungen an die Begründung von Produktvorgaben in öffentlichen Ausschreibungen entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Auftraggeber bei produktspezifischen Ausschreibungen sehr konkret nachweisen müssen, warum sie nicht auf eine produktneutrale Ausschreibung zurückgreifen können.
Hinweis: Der nachfolgend dargestellte Inhalt basiert auf dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (Stand: 29. April 2026, bislang unverändert). Das Gesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und ist noch nicht verabschiedet. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverlauf sind möglich.
Mit dem Jahressteuergesetz 2026 sollen die Folgen unerkannter, aber auch fälschlich angenommener umsatzsteuerlicher Organschaft etwas entschärft werden – unter anderem dadurch, dass ein Erklärungserfordernis als zusätzliche Anforderung an eine Organschaft aufgenommen wird. In weiteren Änderungen werden vor allem – aber nicht nur – einige durch das EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) anstehenden Änderungen umgesetzt. Von besonderem praktischem Interesse ist die Anhebung des Zinssatzes für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ab 2027.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern.
Die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten erzeugen nicht nur starke Verwerfungen auf den Energiemärkten. Sie erzeugen auch regulatorische Folgewirkungen, die Unternehmen auf zwei Ebenen gleichzeitig treffen. Auf der ersten Ebene stehen die Sanktionen und Exportkontrollen, die als unmittelbare Reaktion auf den Konflikt verhängt oder verschärft werden. Auf der zweiten Ebene steht die europäische Klimaregulierung, die unabhängig vom Konflikt voranschreitet, deren Auswirkungen sich aber mit den geopolitischen Verwerfungen überlagern und verstärken.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. August 2025 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" veröffentlicht.
Am 2. Juli 2026 haben die Koalitionsparteien die Ergebnisse des Koalitionsausschusses bekanntgegeben. Darin enthalten sind auch Änderungen im Steuerrecht.