In seiner heutigen (18. Dezember 2020) Plenarsitzung hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz enthält notwendige Anpassungen an das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH sowie gesetzgeberische Reaktionen auf ergangene BFH-Rechtsprechung. Daneben soll mit dem Gesetz, dem in diversen Einzelsteuergesetzen entstandenen technischen Regelungsbedarf Rechnung getragen werden. Ferner sind Maßnahmen für mehr Digitalisierung (insbesondere die Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets) und zur Bekämpfung von Steuergestaltungen vorgesehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 02. Juni 2022 ein Schreiben zur Einführung einer Umsatzgrenze in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStG durch das Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht.
Mit Datum vom 28. September 2020 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG 2020) veröffentlicht. Empfohlen wird darin u.a., eine "1:1-Umsetzung" der ATAD-Richtlinie in nationales Recht zu fordern.
Mit Datum vom 17. Juli 2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) veröffentlicht.
Der Bundesrat hat am heutigen Tage seine Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen. Die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates für die Umsetzung der ATAD-Vorgaben wurde vom Bundesratsplenum jedoch nicht berücksichtigt.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. November 2021, erstmals einen von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht beraten.
Ab dem neuen Jahr gelten Änderungen in der Besteuerung kleinerer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Einem entsprechenden Gesetz aus dem Deutschen Bundestag hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 zugestimmt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Beschluss dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist, ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) zukommt. Des Weiteren hat der EuGH zu entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) nur einer Regelung ähnelt, die schon vor d ...
Bei dem Hinzurechnungsbetrag für niedrig besteuerte ausländische Einkünfte handelt es sich um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der gewerbesteuerliche Gewinn ist deswegen bei Ermittlung des Gewerbeertrags um diesen Betrag zu kürzen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. April 2025 ein Schreiben zum Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung veröffentlicht.
Mit gleich lautenden Erlassen (GLE) vom 5. März 2024 haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) Stellung genommen.