Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. April 2023 ein Schreiben zur Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung veröffentlicht.
Die OECD hat am 10. Oktober 2022 einen neuen globalen Rahmen für Steuertransparenz vorgelegt, der die Meldung und den Austausch von Informationen über Krypto-Vermögenswerte vorsieht.
Mit drei am 20. Dezember 2022 veröffentlichten Papieren hat die OECD unter anderem ihre Vorstellungen von übergangsweisen sowie von potenziellen permanenten Vereinfachungsregelungen („safe harbours“) dargelegt.
Die OECD hat am 04. Februar 2022 ein Diskussionspapier zum ersten Baustein von Säule 1 veröffentlicht. Stellungnahmen dazu können bis zum 18. Februar 2022 bei der OECD eingereicht werden.
Am 5. Januar 2026 gab die OECD bekannt, dass "147 members of the Inclusive Framework (IF)" zu BEPS einem neuen Paket administrativer Leitlinien im Rahmen der globalen Mindeststeueregeln der Säule Zwei zugestimmt haben.
Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat mit aktuellem Schreiben seine Auffassung zur Berücksichtigung des OECD-Musterkommentars bei der Auslegung von DBA geändert. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus 2023 im Bundessteuerblatt.
In drei Urteilen hat das Niedersächsische Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-Musterabkommens (OECD-MA) anzusehen sind.
Die OECD hat am 1. Juli 2021 auf Arbeitsebene eine breite Einigung auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent erzielt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 15. April 2025 zur Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Stellung genommen. (Änderung der Verwaltungsauffassung)
Der BFH hat sich in einer Entscheidung erstmals zu der Frage geäußert, ob ein geänderter OECD-Musterkommentar (OECD-MK) bei der Abkommensauslegung berücksichtigt werden kann, wenn das konkrete Abkommen später geändert wird. Darüber hinaus lehnt der Bundesfinanzhof eine Bindung des Ansässigkeitsstaates an die Qualifikation des Quellenstaates (Qualifikationsverkettung) ab - sofern im anzuwendenden DBA eine Qualifikationsverkettung nicht positiv geregelt ist.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) wird der formelle Fremdvergleich nach den Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen durch Art. 9 Abs. 1 DBA-Zypern 2011 gesperrt. Die Aufgabe der Rechtsprechung zur umfassenden Sperrwirkung von mit Art. 9 Abs. 1 OECD-Musterabkommen vergleichbaren Regelungen steht dem nicht entgegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Infolge der Entscheidung des EuGH vom 12.10.2023 in der Rechtssache C-670/21 BA, haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder zur unionsrechtskonformen Anwendung der § 13c ErbStG a. F. sowie §§ 13d, 28 Absatz 3 ErbStG geäußert. Der Erlass ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Amazon-Fall das Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das erstinstanzliche Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) bezüglich der Steuervorbescheide aus Luxemburg zurückgewiesen. Es bleibt daher bei der Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses vom 4. Oktober 2017 durch das EuG.
Der Rat hat am 11. März 2025 eine politische Einigung über eine neue EU-Richtlinie (DAC 9) erzielt, mit der die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung von Unternehmen verbessert werden soll.
Der Rat der Europäischen Union hat am 14. April 2025 eine Richtlinie (DAC 9) angenommen, mit der die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Bereich der effektiven Mindestbesteuerung von Unternehmen ausgeweitet werden.
Am Mittwoch, den 16. August 2023, hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen. Offiziell veröffentlicht wurde der Entwurf hingegen erst am 17. August 2023.
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen hat die Kommission zu Unrecht festgestellt, dass Luxemburg Amazon unzulässige staatliche Beihilfen in Form von Steuervorteilen im Wege von entsprechenden Steuervorbescheiden gewährt hat.