Die OECD hat am 04. Februar 2022 ein Diskussionspapier zum ersten Baustein von Säule 1 veröffentlicht. Stellungnahmen dazu können bis zum 18. Februar 2022 bei der OECD eingereicht werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. April 2023 ein Schreiben zur Bedeutung des OECD-Musterkommentars für die Auslegung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung veröffentlicht.
Die OECD hat am 10. Oktober 2022 einen neuen globalen Rahmen für Steuertransparenz vorgelegt, der die Meldung und den Austausch von Informationen über Krypto-Vermögenswerte vorsieht.
Mit drei am 20. Dezember 2022 veröffentlichten Papieren hat die OECD unter anderem ihre Vorstellungen von übergangsweisen sowie von potenziellen permanenten Vereinfachungsregelungen („safe harbours“) dargelegt.
Die OECD hat am 1. Juli 2021 auf Arbeitsebene eine breite Einigung auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent erzielt.
In drei Urteilen hat das Niedersächsische Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft als Arbeitgeber i.S. des Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-Musterabkommens (OECD-MA) anzusehen sind.
Am 5. Januar 2026 gab die OECD bekannt, dass "147 members of the Inclusive Framework (IF)" zu BEPS einem neuen Paket administrativer Leitlinien im Rahmen der globalen Mindeststeueregeln der Säule Zwei zugestimmt haben.
Am 11. Februar 2020 hat die OECD die lang erwarteten Richtlinien zum Thema Finanztransaktionen veröffentlicht. Diese werden als neues Kapitel X die OECD-Verrechnungspreisrichtlinien ergänzen und stellen damit erstmalig die Position der OECD zu konzerninternen Finanzierungsthemen ausdrücklich und umfangreich dar.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat mit aktuellem Schreiben seine Auffassung zur Berücksichtigung des OECD-Musterkommentars bei der Auslegung von DBA geändert. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus 2023 im Bundessteuerblatt.
Der BFH hat sich in einer Entscheidung erstmals zu der Frage geäußert, ob ein geänderter OECD-Musterkommentar (OECD-MK) bei der Abkommensauslegung berücksichtigt werden kann, wenn das konkrete Abkommen später geändert wird. Darüber hinaus lehnt der Bundesfinanzhof eine Bindung des Ansässigkeitsstaates an die Qualifikation des Quellenstaates (Qualifikationsverkettung) ab - sofern im anzuwendenden DBA eine Qualifikationsverkettung nicht positiv geregelt ist.
Die EU-Kommission hat am 22.12.2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der am 20.12.2021 durch die OECD veröffentlichten Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar 2) in der Europäischen Union vorgelegt.
Der Inclusive Framework der OECD beschließt Pillar One und Pillar Two - Gravierende Änderungen in der internationalen Steuerlandschaft sind zu erwarten
Der BFH hat in einem aktuellen Urteil erneut entschieden, dass Art. 9 Abs. 1 OECD-MA den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sogenannte Preisberichtigungen beschränkt, sondern auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung bzw. Teilwertabschreibung einer Darlehens- und Zinsforderung ermöglicht.
In einem rumänischen Vorlagefall hatte der Europäische Gerichtshof unter anderem zu entscheiden, ob ein nach der Margenmethode der OECD-Verrechnungspreisleitlinien angepasster Betrag zwischen in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässigen verbundenen Unternehmen ein Entgelt für eine Leistung darstellt. Dies hat der EuGH in seinem Urteil im Prinzip bestätigt.
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.