Verkaufsprospekte für Investmentfonds müssen schon heute umfangreiche ESG-Angaben enthalten. Bei grünen Anleihen ist es ähnlich, wenn auch mit gewissen Abstrichen. Die European Green Bonds Regulation wird hier neue Impulse geben, aber schon jetzt sind nach der Prospektverordnung bestimmte Angaben gefordert. In gewissem Umfang gilt das auch für andere am Kapitalmarkt emittierte Wertpapiere. So sehen es jedenfalls ESMA und BaFin in aktuellen Stellungnahmen. Weitere Pflichten nach dem EU Listing Act zeichnen sich bereits ab.
Angesichts dessen ist es absehbar, dass Anleger bald vermehrt versuchen werden, Prospekthaftungsansprüche wegen falscher ESG-Angaben geltend zu machen. Grund genug, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, unter welchen Voraussetzungen solche Ansprüche entstehen und ...
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist der Schadensersatzanspruch, der einem Kommanditisten einer gewerblich tätigen Fonds-KG wegen fehlerhafter Angaben im Beteiligungsprospekt zusteht, einkommensteuerpflichtig.
Durch den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts („ProdHaftG-E“) plant der Gesetzgeber die Anpassung des Produkthaftungsrechts an die Entwicklungen im digitalen Zeitalter. Nach der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen Bundestag am 4. März 2026 stattfand, befindet sich das Gesetzesvorhaben aktuell im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der ProdHaftG-E soll für Produkte gelten, die ab dem 9. Dezember 2026 in den Verkehr gebracht werden und dient der Umsetzung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 9. April 2025 (Az.: 4 U 144/23) sehr ausführlich die Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit aufgezeigt. Der Fall ist im interessanten Grenzbereich von öffentlichem Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht verortet und betrifft die komplexe Fallgestaltung der Geschäftsführerhaftung im Kontext eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung.
Die Sanierung eines Unternehmens ist eine Phase, in der das Management nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich vor besonderen Herausforderungen steht. Die gesetzlichen Anforderungen an die Geschäftsleitung verschärfen sich in der Krise erheblich. Fehler können zu einer persönlichen Haftung führen, die existenzbedrohend sein kann. Im Folgenden werden die wichtigsten Haftungsrisiken für das Management während der Sanierung unter besonderer Berücksichtigung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften dargestellt. Abschließend folgt eine Handlungsempfehlung.
Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften bewegen sich in der Krise auf einem schmalen Grat: In welchem Stadium richtet sich ihr Handeln noch am langfristigen Interesse der Anteilseigner aus – und ab wann sind die Interessen der Gläubiger leitend? Diese Frage nach einem möglichen shift of fiduciary duties ist besonders praxisrelevant, weil sie die Leitplanken für Entscheidungen in der Krise eines Unternehmens beschreibt und damit Haftungsrisiken aufzeigt.
Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
In einem tschechischen Vorabentscheidungsersuchen war der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der gesamtschuldnerischen Haftung des an einem Mehrwertsteuerbetrug beteiligten Leistungsempfängers für nicht vom Lieferer abgeführte Mehrwertsteuer befasst. Nach dem Urteil des Gerichts steht Artikel 205 der Mehrwertsteuer-Richtlinie einer Inanspruchnahme des Leistungsempfängers nicht entgegen.
In zwei heute ergangenen Urteilen erläutert der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zur Haftung der Mitgliedstaaten für Verstöße eines letztinstanzlichen nationalen Gerichts gegen das Unionsrecht und die Rolle, die ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht spielt. Die verletzte Regelung muss dem Einzelnen Rechte verleihen. Das schuldhafte Versäumnis eines nationalen Gerichts, den Gerichtshof nach der Auslegung dieser Norm zu befragen, kann zur Feststellung der Haftung beitragen, so das Gericht in einem kurzen Resümee.
Anlässlich eines griechischen Vorabentscheidungsersuchens hat das Europäische Gericht (EuG) zur Haftung eines bestellten Vertreters im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer Stellung genommen. Konkret betrifft es unter anderem die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber einer Person, die lediglich die Mehrwertsteuererklärungen einreicht und die geschuldete Steuer entrichtet, ohne Aufzeichnungen zu führen oder Angaben zu den von ihrem Auftraggeber getätigten Umsätzen zu machen.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zu einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer bei der Verwaltung "unselbständiger Stiftungen" Stellung genommen. In diesem Urteil stellen die höchsten Steuerrichter klar, dass Verwaltungsleistungen für abhängige (treuhänderische) Stiftungen umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie sich auf besondere Vermögenswerte beziehen, unabhängig davon, ob der Begünstigte eigene oder die Interessen Dritter verfolgt.
Eine in der Schweiz gegründete Familienstiftung, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat und rechtlich als nichtrechtsfähige Stiftung eingestuft wird, unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer. Diese BFH-Entscheidung hebt das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 29. Juni 2022 sowie den entsprechenden Ersatzerbschaftsteuerbescheid auf.
Die Organhaftung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört zu den Dauerbrennern des Aktienrechts und beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder aufs Neue. Mit Urteil vom 14.10.2025 (II ZR 78/24) hat der BGH erneut zu den Pflichten des Aufsichtsrats und des Vorstands Stellung genommen. Diesmal zu der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats und der Berichtspflicht des Vorstands bei einem zeitweisen Stillstand der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Mai 2026 ein Schreiben zur Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) veröffentlicht.
Mit zwei im April 2025 veröffentlichten Urteilen hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Unter anderem sind die obersten Finanzrichter in einem Urteil von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen. Nun hat das Bundesfinanzministerium zu den Folgen der beiden Urteile Stellung genommen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung interkommunaler Kooperationen beschäftigt Kommunen und ihre Berater seit Jahren. Besonders die Frage, wann Leistungen zwischen Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zweckverbänden steuerfrei bleiben, führt regelmäßig zu Unsicherheiten. Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Rechtssachen C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof nun wesentliche Klarstellungen getroffen, die den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach § 4 Nr. 29 UStG erheblich erweitern dürften.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 in einem Schreiben zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie zur Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.