Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem EuGH Fragen zur Vergleichbarkeit von Krankenhausbehandlungen durch private Krankenhäuser und öffentlich-rechtliche Krankenhäuser vorgelegt, insbesondere ob die Anknüpfung der Steuerbefreiung von § 4 Nr. 14 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) an § 108 SGB V mit Unionsrecht vereinbar ist. Die Rechtsfrage betrifft die bis 31. Dezember 2019 geltende Rechtslage.
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen in privater Trägerschaft stehender Krankenhäuser hat der Bundesfinanzhof in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden, dass Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen Privatkrankenhauses nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei sind. Dies unter anderem wegen fehlender Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung und mangels Vergleichbarkeit der Leistungen mit öffentlich-rechtlichen Kliniken.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich - soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht - intensiver mit der Frage auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Vergleichbarkeit in puncto Status und Gebrauchswert zu stellen sind.
Ein Mobilheim ist ein anderes Wirtschaftsgut i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Als Gebäude (im bewertungsrechtlichen Sinne) wird es nicht von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG privilegiert. Die Norm ist auf Gegenstände des täglichen Gebrauchs in Gestalt von beweglichen Wirtschaftsgütern gerichtet. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Von der Personengesellschaft an den Mitunternehmer gezahlte Darlehenszinsen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz. Des Weiteren lässt das Finanzgericht Köln bei Ermittlung der Überentnahmen keine konzernbezogene Betrachtungsweise der aus konzerninternem Cash-Pooling erzielten Zinsen zu.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 19. Mai 2022 Stellung zur Anwendung der BFH-Urteile VIII R 9/19 und VIII R 15/20 vom 1. Juli 2021 genommen.
Der Rat hat eine Verordnung zur Schaffung eines Standards für europäische grüne Anleihen angenommen. In der Verordnung werden einheitliche Anforderungen an Emittenten von Anleihen festgelegt, die für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen die Bezeichnung „Europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ verwenden wollen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat, in Abgrenzung zu seiner früheren Rechtsprechung, entschieden, dass die Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG bis zum Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist, mithin bis 24:00 Uhr, beantragt werden kann. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gemäß § 171 Abs. 3 AO nur dann gehemmt, wenn die für die Veranlagung gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erforderliche Steuererklärung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist beim örtlich zuständigen Finanzamt eingeht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.
Der EuGH ist erneut hinsichtlich der Weiterentwicklungen seiner früheren Rechtsprechung in Sachen „Marks & Spencer“ gefragt. In einem am 22. Oktober 2020 veröffentlichten Beschluss hatte der BFH die keineswegs finale Geschichte in Sachen „finaler Verluste“ um eine zusätzliche Variante bereichert. Auf dem aktuellen Prüfstand steht die Frage, ob sich aus der Niederlassungsfreiheit eine Pflicht zur Berücksichtigung „finaler“ Verluste einer ausländischen Freistellungsbetriebsstätte beim deutschen Stammhaus ergibt. In seinen heutigen Schlussanträgen stellt der Generalanwalt fest, dass sich eine solche Pflicht aus den Bestimmungen über die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht herleiten lässt.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat – soweit ersichtlich – als erstes Finanzgericht zu der Frage Stellung genommen, ob die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensbesteuerung unterliegen kann.
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen in § 20 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 EStG ist weit auszulegen. Es ist nicht erforderlich, dass der Leistungsempfänger unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kann. Ausschüttungen einer Stiftung an einen Destinatär sind als Kapitalertrag zu berücksichtigen, soweit diese aus den Erträgen der Stiftung erfolgen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg entschieden.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die ertragsteuerliche (Nicht-)Berücksichtigung (finaler) Verluste einer Organgesellschaft aus deren Beteiligung an einer in Belgien ansässigen Commanditaire Vennotschap (CV) auf Ebene der Klägerin als Organträgerin zu entscheiden.
Die Energiewende und der Ausstieg aus der Gasnutzung bis 2045 stellen Gasnetzbetreiber vor weitreichende Herausforderungen – auch bzgl. der bilanziellen und steuerlichen Abschreibung ihrer Anlagen.
Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Sachbezug vorliegt, wenn Arbeitnehmern Gutscheine überlassen werden, die sie zum Bezug einer von ihnen selbst auszuwählenden Sach- oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem Dritten einzulösen oder auf den Kaufpreis anzurechnen sind. Gegen die Einordnung als Sachbezug spricht weder, dass streitgegenständlichen Restaurantschecks im täglichen Leben ähnlich dem Bargeld verwendbar sein mögen noch die Angabe einer Wertobergrenze auf dem einzelnen Scheck.
Hinsichtlich des bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Umsatzsteuerrechts hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Frage nachzugehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Umsätze aus dem Betrieb eines privat betriebenen Krankenhauses mehrwertsteuerbefreit sind. Der bis 31. Dezember 2019 geltenden deutschen Regelung im Umsatzsteuergesetz steht Artikel 132 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL entgegen. Gleichwohl präzisieren die Europarichter, unter welchen Voraussetzungen Behandlungen privater Krankenhausbetreiber mit Einrichtungen des öffentlichen Rechts „in sozialer Hinsicht vergleichbar“ sind.
Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan "401(k) pension plan" sind sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), die in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen Kapitalauszahlung und Einzahlungen zu besteuern sind, sofern der Steuerpflichtige während der Ansparphase nicht der inländischen Besteuerung unterlag. Diese Regelungen ermöglichen es nach Auffassung des BFH nicht, die nach US-Steuerrecht während der Ansparphase tatsächlich gewährte Freistellung der eingezahlten Beiträge zum Anlass für eine nachgelagerte Besteuerung im Inland zu nehmen.