Die Auswahl der Faktoren für die Zerlegung bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte muss der Eigenart der Betriebsstätte und den Interessen der beteiligten Gemeinden nur in typisierter Form Rechnung tragen. In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesfinanzhof darüber hinaus fest, dass die Menge des in den jeweiligen Gemeinden abgegebenen Erdgases bei einer durch eine Erdgasleitung begründeten mehrgemeindlichen Betriebsstätte ein geeignetes sachliches Zerlegungskriterium sein kann.
Das Finanzgericht Düsseldorf beschäftigte sich in zwei Klageverfahren mit der Frage, ob der Zerlegungsbescheid einer ein Rohrleitungsnetz betreibenden Gesellschaft rechtmäßig ist, der den gesamten Gewerbesteuermessbetrag auf der Grundlage des Verhältnisses der Arbeitslöhne derjenigen Gemeinde zuweist, in der sich die Geschäftsführungsbetriebsstätte befindet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. November 2023 die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zerlegung bei Batteriegroßspeicheranlagen zur Speicherung von Wind- und Solarenergie (§ 29 Gewerbesteuergesetz (GewStG)) veröffentlicht.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem aktuellen Beschluss den Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen zwei Gewerbesteuerzerlegungsbescheide festgesetzt.
Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbunden, ob eine neue, gesonderte Sparte im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 KStG vorliegt. Dies gilt entsprechend für den Veranlagungszeitraum, in dem eine Organschaft neu begründet wird. Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten im Sinne des § 12 AO unterhält. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es für Zwecke der gewerbesteuerlichen Zerlegung auf das Vorhandensein einer Betriebsstätte nach § 12 Abgabenordnung ankommt und in diesem Zusammenhang seine ständige Rechtsprechung bestätigt.
Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren hatte der EuGH zu klären, ob die Kommission die Anerkennung einer Verlegung der Produktion allein deshalb ablehnen darf, weil diese Verlegung das Ziel verfolgt, Zöllen zu entgehen, die im Zusammenhang mit einem zwischenstaatlichen Handelsstreit verhängt werden. Das Vorbringen der Kläger, die Verlegung des Ursprungs der Waren (hier: Harley Davidson Motorräder) anzuerkennen, wurde vom Gericht der Europäischen Union (EuG) abgewiesen. Der EuGH als letztinstanzliches Gericht wies die Klage ebenfalls zurück.
Mit Schreiben vom 30. September 2021 ist diversen Verbänden ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.
Polen stärkt die Mediation als Instrument der Streitbeilegung – und geht im Bauwesen einen bemerkenswerten Schritt weiter: Mit der Reform des Zivilverfahrensrechts vom 5. August 2025 (Dz.U. vom 26.08.2025, Pos. 1172) wird in wirtschaftlichen Streitigkeiten in Bausachen eine vorgeschaltete Mediation grundsätzlich verpflichtend. Das gilt ab dem 1. März 2026 für B2B-Streitigkeiten aus Bauverträgen. Für deutsch-polnische Projekte bedeutet das: Streitmanagement neu denken, Kosten- und Zeiteffekte aktiv nutzen. Zugleich liefert der polnische Ansatz wertvolle Impulse für den deutschen Rechtsraum.
Mit Beschluss vom 2. September 2026 (VII-Verg 38/25) hat das OLG Düsseldorf erneut zu den Anforderungen an die Begründung von Produktvorgaben in öffentlichen Ausschreibungen entschieden. Die Entscheidung macht deutlich, dass Auftraggeber bei produktspezifischen Ausschreibungen sehr konkret nachweisen müssen, warum sie nicht auf eine produktneutrale Ausschreibung zurückgreifen können.
Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat mit aktuellem Schreiben seine Auffassung zur Berücksichtigung des OECD-Musterkommentars bei der Auslegung von DBA geändert. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Urteils des Bundesfinanzhofs aus 2023 im Bundessteuerblatt.
§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gewerbliche Einkünfte erzielen würde. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist.
In einem belgischen Vorabentscheidungsersuchen hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, dass ein Veräußerer seinen ursprünglichen Vorsteuerabzug korrigieren muss, wenn er nach Übertragung des Geschäftsbetriebs das Gebäude umsatzsteuerfrei an den Erwerber vermietet.
In einem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) unter anderem entschieden, dass die unentgeltliche Einbringung (ohne Gewährung neuer Gesellschaftsanteile) von bebauten und vermieteten Grundstücken in das eigene Unternehmen umsatzsteuerlich keine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt ist.
Mit zwei im April 2025 veröffentlichten Urteilen hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein kann. Unter anderem sind die obersten Finanzrichter in einem Urteil von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen. Nun hat das Bundesfinanzministerium zu den Folgen der beiden Urteile Stellung genommen.
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen. Dies ist das Fazit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen.
Wird eine beamtenrechtliche Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz intern geteilt, sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bei der ausgleichsberechtigten Person nach dem Jahr zu bemessen, in dem der Anspruch auf den Versorgungsbezug bei ihr entstanden ist.
Die Energiewende und der Ausstieg aus der Gasnutzung bis 2045 stellen Gasnetzbetreiber vor weitreichende Herausforderungen – auch bzgl. der bilanziellen und steuerlichen Abschreibung ihrer Anlagen.