In einem aktuell veröffentlichten Beschluss hat der Bundesfinanzhof den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Vorabentscheidung zur Frage ersucht, ob eine ferngesteuerte technische Trocknungsanlage im Inland eine „feste Niederlassung“ im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinie darstellt, wenn eigenes Personal fehlt und stattdessen Subunternehmer vor Ort tätig sind.
Die Regelungen zur Mindestbesteuerung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. vom 22.12.2003, § 10a Satz 1 und 2 GewStG i.d.F. vom 23.12.2003 sind nach den Maßgaben des BVerfG-Beschlusses vom 23.07.2025 - 2 BvL 19/14 für bilanzierende Körperschaftsteuersubjekte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Soweit es infolge der Mindestbesteuerung zu Definitiveffekten aufgrund von bilanzsteuerrechtlichen Umkehreffekten kommt, sind Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 der Abgabenordnung ernsthaft zu erwägen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück der Steuerbefreiung unterliegen kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.
§ 4i Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verlangt nicht, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei dem gleichen Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grundsätzlich der Sonderbetriebsausgabenabzug zusteht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 12. Juni 2026 versendet. Die wesentlichen für Unternehmen bedeutsamen Rechtsänderungen sind nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Die öffentliche Hand steht vor der Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, Sozial- und Gesundheitsleistungen zu sichern, Beschäftigung und Weiterbildung zu fördern und die Energiewende sozial verträglich zu gestalten. Häufig erbringt sie diese Leistungen nicht selbst, sondern finanziert öffentliche Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder private Anbieter.
Ein sozialer Zweck schließt eine staatliche Beihilfe jedoch nicht aus. Erhält ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil aus öffentlichen Mitteln, kann Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anwendbar sein. Die Europäische Kommission hat hierzu am 27. Juli 2026 die Guidance on State aid measures for social support and social investments veröffentlicht (nachfolgend: „Guidance“). Si ...
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. August 2026 einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“ veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai 2026 hat der BFH im Revisionsverfahren X R 27/22 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Vereinbarkeit der Besteuerung von 5% des Übernahmegewinns als nichtabziehbare Betriebsausgaben (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG) mit Art. 7 der Fusionsrichtlinie 2009/133/EG gerichtet.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Juli 2026 sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte / erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen angepasst.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Wechsel der in Luxemburg ansässigen Verwaltungsgesellschaft eines Investmentfonds nicht der Grunderwerbsteuer. Die Übertragung der Verwaltungsbefugnis gilt nicht als steuerpflichtige Übertragung von Anteilen, da das rechtliche Eigentum an den Anteilen bei den Anlegern verbleibt. Die Übertragung der Verwaltungsbefugnis führt somit nicht automatisch zu einer Übertragung von Anteilen.