Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. April 2022 den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Einlagelösung nach § 14 Absatz 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 den Referentenentwurf (RefE) der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 zur Stellungnahme an die Verbände versandt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Juli 2024 ein Schreiben zur Frage der Bildung eines passiven Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft veröffentlicht. Das BMF-Schreiben vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921 wird um die Ausnahme der Rückgewähr eines Ertragszuschusses ergänzt, BFH- Urteil vom 15. März 2017, I R 67/15.
Die bisherige Bildung von steuerlichen Ausgleichsposten bei „Mehr- und Minderabführungen“ wird ab 2022 durch die sogenannte „Einlagelösung“ abgelöst. In einem aktuellen Schreiben befasst sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen.
Mit Schreiben vom 30. September 2021 ist diversen Verbänden ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.
Bundesverfassungsgericht erklärt die nach § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG i.d.F. des EURLUmsG rückwirkende Einführung von § 14 Abs. 3 KStG betreffend die Behandlung vororganschaftlicher Mehrabführungen teilweise für nichtig
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