Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH; II ZR 71/24) seine Rechtsprechung zu Management-Beteiligungen an Unternehmen konkretisiert (Manager-Modell II).
Nach einer wirksamen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten richtet sich eine etwaige abkommensrechtliche Freistellung der Einkünfte nach der Tätigkeit im Erdienenszeitraum. Soweit Art. 15 Abs. 1 Satz 1 DBA-USA 1989/2008 an eine "in einem Vertragsstaat ansässige Person" anknüpft, ist dagegen allein die Ansässigkeit i.S. des Art. 4 DBA-USA 1989/2008 zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte maßgeblich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit Schreiben vom 30. September 2021 ist diversen Verbänden ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jüngst zwei Merkblätter zur Antragstellung für den Industriestrompreis in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 veröffentlicht, die der Konkretisierung der Vorgaben der am 7. Mai 2026 in Kraft getretenen Industriestrompreis-Billigkeitsrichtlinie dienen – das „Merkblatt Industriestrompreis“, das allgemein relevante Vorgaben zur Antragstellung und Nachweisführung enthält, sowie das „Merkblatt Dekarbonisierungsmaßnahmen“, in welchem die Anforderungen an die umzusetzenden Maßnahmen näher ausgestaltet werden. Die in den Merkblättern zum Ausdruck kommenden Hinweise zur Auslegung und Verwaltungspraxis des BAFA sollten in jedem Fall bei der Antragsvorbereitung und -stellung beachtet werden.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen eines (Spezial-)Investmentfonds aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 Investmentsteuergesetz 2004 Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben ein gemeinsames Rahmenkonzept für die neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorgelegt. Der nachfolgende Beitrag stellt die neue Rechtsform vor.
Die aktuelle PwC-Studie zur Zukunft der europäischen Stahlwirtschaft kommt zu einem klaren Befund: Die Wertschöpfung in der europäischen Stahlindustrie wird sich grundlegend verschieben – weg vom Rohstoff, hin zum Wissen.
Die Privatdurchsetzung des Digital Markets Act (DMA) gewinnt in Deutschland an Bedeutung. Nach dem Oberlandesgericht Köln hat nun auch das Landgericht Mainz am 12. August 2025 (Az. 12 HK O 32/24) ein wichtiges Urteil zur direkten Anwendbarkeit des DMA gefällt.
Wenn die Energiemärkte unter Druck stehen, ist Eigenversorgung kein ökologisches Bekenntnis mehr, sondern ein Akt wirtschaftlicher Selbstverteidigung. Der Gesetzgeber hat diese Logik längst erkannt und mit dem Solarpaket, den anstehenden Neuerungen im EEG sowie der Einführung von Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz den regulatorischen Rahmen erheblich erleichtert. Für Unternehmen eröffnet sich ein Zeitfenster, das es zu nutzen gilt.
Der Countdown zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 läuft. Was passiert nach dem 23. Februar 2025? Welche Parteien werden koalieren? Was bedeutet das für Unternehmen am Standort Deutschland?
Auf der Agenda der Parteien stehen Änderungen im Gesellschaftsrecht, Erleichterungen bei Gründungen/für Start-ups, die betriebliche und unternehmerische Mitbestimmung sowie, wenngleich aktuell nicht als Topthema, die Nachhaltigkeit.
Am 24. November 2023 hatte der Bundesrat zu dem vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) den Vermittlungsausschuss (VA) angerufen. Nach zähen Beratungen hat der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar 2024 ohne die Stimmen der Union nunmehr einen Einigungsvorschlag beschlossen. Insbesondere die im Bundestagsbeschluss noch enthaltene sogenannte Klimaschutzinvestitionsprämie sowie die Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen sind in diesem Vorschlag nicht mehr enthalten.
Die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG setzt nicht die Steuerbarkeit des ersten Erwerbsvorgangs voraus. Die Anwendung des § 16 Abs. 5 Satz 1 GrEStG setzt die Steuerbarkeit des rückgängig gemachten Erwerbsvorgangs voraus. War der erste (rückgängig gemachte) Erwerbsvorgang nicht steuerbar und erfüllt erst die Rückgängigmachung dieses Erwerbsvorgangs den Tatbestand der Steuerbarkeit, ist § 16 Abs. 5 GrEStG nicht anwendbar. Der Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG steht dann nicht entgegen, dass der ursprüngliche Erwerbsvorgang nicht ordnungsgemäß angezeigt worden war. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil entschieden.
Mit gleich lautenden Erlassen (GLE) vom 5. März 2024 haben die obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) Stellung genommen.