Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24. Juli 2023 ein Schreiben zur Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz - EStG) veröffentlicht.
Die umsatzsteuerliche Behandlung interkommunaler Kooperationen beschäftigt Kommunen und ihre Berater seit Jahren. Besonders die Frage, wann Leistungen zwischen Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zweckverbänden steuerfrei bleiben, führt regelmäßig zu Unsicherheiten. Mit Urteil vom 22. Januar 2026 (Rechtssachen C-379/24 und C-380/24) hat der Europäische Gerichtshof nun wesentliche Klarstellungen getroffen, die den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften nach § 4 Nr. 29 UStG erheblich erweitern dürften.
Der Europäische Gerichtshof war in einem niederländischen Fall mit der Frage befasst, ob Gasöl, das als Kraftstoff für die gewerbliche Schifffahrt in den Gewässern der EU verwendet wird und nicht den erforderlichen Mindestgehalt der zur steuerlichen Kennzeichnung dienenden chemischen Substanz enthält, unter die Steuerbefreiung nach der Richtlinie 2003/96/EG zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom fallen kann. Das Gericht hat dies bejaht, vorausgesetzt es liegen keine Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung vor.
In einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen hat der Europäische Gerichtshof eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs erkannt, wenn zur Minderung des Anlagerisikos eine formale gesetzliche Voraussetzung besteht, wonach die Befreiung von der Körperschaftsteuer nur Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen vorbehalten sei, die von einem externen Rechtsträger verwaltet werden.
Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist nach § 6a Satz 3 und 4 GrEStG, dass der Einbringende im Zeitpunkt der Einbringung mehr als fünf Jahre zu mehr als 95 % an der Vorrats-GmbH beteiligt war. Auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist kann in diesem Fall nicht verzichtet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Juni 2022 ein Schreiben zur Versagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG) veröffentlicht.
Infolge der Entscheidung des EuGH vom 12.10.2023 in der Rechtssache C-670/21 BA, haben sich die obersten Finanzbehörden der Länder zur unionsrechtskonformen Anwendung der § 13c ErbStG a. F. sowie §§ 13d, 28 Absatz 3 ErbStG geäußert. Der Erlass ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden.
Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
In einem aktuellen Urteil hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, nicht steuerfrei ist.
In einem rumänischen Fall hat der EuGH entschieden, das ein entgeltlicher Vertrag, dessen Hauptleistung in der Bearbeitung des Antrags zur Erstattung der Mehrwertsteuer von den Steuerbehörden mehrerer Mitgliedstaaten besteht, als „Dienstleistung“ i.S.v. Art. 57 AEUV anzusehen ist. Darüber hinaus stellen die Europarichter fest, dass die Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr nicht ohne weiteres mit der Begründung zu versagen ist, wenn andere einschlägige Begleitpapiere für die Einfuhr vorgelegt werden. Des Weiteren war die Frage der Erhebung einer Quellensteuer auf das Dienstleistungsentgelt strittig.
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen, wenn der Elternteil vor dem Tod dort selbst gewohnt hat, das Kind nach dem Tod unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück der Steuerbefreiung unterliegen kann, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung gem. § 8b Abs. 3 Satz 8 KStG i.d.F. des JStG 2008 (nunmehr § 8b Abs. 3 Satz 9 KStG) auch auf Konfusionsgewinne anzuwenden ist.
Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.