Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerliche ...
Eine Abtretungsanzeige, die eingeht, bevor der abzutretende Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 16 Abs. 1 GrEStG entstanden ist, ist unwirksam. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Grunderwerbsteuer, Immobilienbesteuerung