Für die Dokumentation der Zuordnung zum Zwecke eines Vorsteuerabzugs ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der Frist mitgeteilt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) aufgrund des Ergebnisses zweier vorausgegangener Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aufgrund zweier Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs kann einem Unternehmen der Vorsteuerabzug grundsätzlich verweigert werden, wenn bestimmte Fristen nicht eingehalten werden. Dies aber nur dann, wenn eine solche Weigerung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Grundsätzlich seien weniger drastische Sanktionen wie zum Beispiel eine Geldstrafe oder auch eine längere Frist möglich, so der EuGH in seinem Resümee.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat aktuell zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen im Hinblick auf den Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz und zum Zeitpunkt und zur Dokumentation der Zuordnungsentscheidung sowie zur Anwendung der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) Stellung genommen. Im Zuge dessen wurde auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. August 2025 den Referentenentwurf einer "Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Oktober 2022 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht.
Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage, ob der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG dauerhaft zugeordnet ist, ist das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-) Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis. Besteht der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen, fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf am 1. Dezember auf seiner Internetseite verkündet, dass die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen und die Stundungsmöglichkeiten verlängert werden.
In seinen Empfehlungen anlässlich zweier Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes hält der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen die Versagung des Vorsteuerabzugs mangels rechtzeitig gegenüber dem Finanzamt dokumentierter Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern.
Auch wenn der bisherigen Senatsrechtsprechung bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte eine funktionsgetragene Betrachtungsweise zugrunde liegt, ist ihr jedenfalls nicht zu entnehmen, dass allein die Personalfunktion als maßgebender Zuordnungsparameter anzusehen ist (entgegen BMF-Schreiben vom 26. September 2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 2.2.4.1). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf kann das Anfordern von Unterlagen eine Prüfungshandlung darstellen, durch die eine den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmende Außenprüfung wirksam beginnt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31. März 2022 ein Schreiben zur weiteren Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht.
2020 hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz (JStG) die strafrechtliche Verjährungsfrist für die Verfolgung der benannten besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre angehoben. Im Ergebnis gilt diese neue Verjährungsregelung aber auch für die materielle Steuerfestsetzung. Fraglich (und umstritten) ist damit, ob sich auch die Aufbewahrungsfristen von 10 auf 15 Jahre verlängern.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. Oktober 2024 ein Schreiben zu Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist veröffentlicht und den UStAE angepasst.
Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier einer Kapitalbeteiligung) zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Zur Ermittlung der jährlichen Gesamtaufwendungen für betriebliche Fahrten im Rahmen einer Nutzungseinlage ist eine Leasingsonderzahlung, die für ein teilweise betrieblich genutztes Fahrzeug aufgewendet wird, den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags unabhängig vom Abfluss im Rahmen einer wertenden Betrachtung zuzuordnen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Europäische Gerichtshof hat hinsichtlich der in Artikel 20 der Richtlinie 2008/9/EG geregelten Monatsfrist betreffs der Vorlage ergänzender Unterlagen zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige Stellung genommen. Die Frist sei keine – wie von der Finanzverwaltung in Frankreich behauptet – Ausschlussfrist, sondern es müsse dem Steuerpflichtigen weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, etwaige Mängel bei der Antragsstellung nachträglich und wirksam zu beheben.