Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) steht das Doppelvertretungsverbot des § 181 BGB der Annahme einer Beherrschungsidentität von Gesellschafter-Geschäftsführern aus Besitz-GbR und Betriebs-GmbH (personelle Verflechtung) nicht entgegen, wenn die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen die Umgehung dieses Verbots durch Übertragung der Vertretung auf eine andere Person ermöglichen.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zwei Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie betreffen die Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts und die Transparenz bei der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünften.
Die Gewährung einer Finanzierung an den Originator (Initiator) im Rahmen eines Unterbeteiligungsvertrags fällt unter den Begriff der Kreditgewährung im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie. Die Leistung des Unterbeteiligten ist insoweit steuerfrei. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Beantwortung eines polnischen Vorabentscheidungsersuchens entschieden.
Doppelmandate sind ein etabliertes und praxisübliches Instrument der Konzernsteuerung. Regelmäßig sind Vorstände bzw. Geschäftsführer der Konzernobergesellschaft zugleich Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Aufsichtsrats von Tochtergesellschaften.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der ärztliche Notfalldienst (z.B. an Wochenenden) auch dann von der Umsatzsteuer befreit ist, wenn ein Arzt ihn vertretungsweise für einen anderen Arzt (gegen Entgelt) übernimmt.
Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge anzuerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. Oktober 2024 ein Schreiben zu Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist veröffentlicht und den UStAE angepasst.
Das Finanzgericht Köln hat sich in einem Urteil unter anderem zu Fragen der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages geäußert und das Bestehen der ertragsteuerlichen Organschaft im Streitfall aufgrund einer nicht "zeitnahen" bzw. "in angemessener Zeit" erfolgten Erfüllung der Ansprüche aus dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag verneint.
Der Rat und das Parlament der EU haben am 6. Juni 2023 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge erzielt. Mit dem vereinbarten Text werden die bestehenden Rechtsvorschriften vereinfacht, der Verbraucherschutz verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen geschaffen, die online, telefonisch oder anderweitig im Fernabsatz abgeschlossen werden.
Der Bundesfinanzhof hatte in zwei am 25. Oktober 2017 parallel veröffentlichten Urteilen entschieden, dass der sogenannte Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf. In einem der Fälle wurde nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Der Grundbesitz eines Wohnungsunternehmens kann auch dann schädliches Verwaltungsvermögen darstellen, wenn neben der Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen gewisse Zusatzleistungen erbracht werden. Dies hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein GbR-Gesellschafter für eine Verpflichtung der GbR auf Leistung von Wertersatz aus einem Duldungsbescheid nicht in Haftung genommen werden kann.
Mit Datum vom 24. März 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen veröffentlicht. Diese Anweisung findet Anwendung für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge, bei denen die Verlustübernahme durch statischen Verweis auf die Regelung des § 302 AktG in der Fassung vom 10. November 2006 oder durch wörtliche Wiedergabe dieser Regelung vereinbart worden ist.
Der Bundesfinanzhof hat in Bezug auf die Besteuerung auf Ebene des Gesellschafters entschieden, dass die Abtretung von Gesellschafterforderungen im Zusammenhang mit einem sogenannten Mantelkauf nicht stets als Gestaltungsmissbrauch anzusehen ist. In dem entschiedenen Fall wurden in engem zeitlichem Zusammenhang durch den Ehemann Anteile an einer Mantel-GmbH und durch dessen Ehefrau Forderungen zu einem Preis unterhalb des Nennwertes gegenüber dieser GmbH erworben.
Der Eintritt der Heilungswirkung nach den Übergangsregelungen in § 17 Abs. 2 i.V.m. § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG n.F. zum gesetzlichen Erfordernis des dynamischen Verweises auf § 302 AktG (§ 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KStG n.F.) hängt vom Verhalten des Steuerpflichtigen ab. Deshalb tritt bei Beendigung der steuerlichen Organschaft vor dem 01.01.2015 die Heilungswirkung gemäß § 34 Abs. 10b Satz 3 KStG n.F. nicht ein, wenn der Steuerpflichtige durch eine nach außen erkennbare Handlung den Willen äußert, eine Heilung des "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages nicht herbeiführen, sondern die Rechtsfolgen des "fehlerhaften" Gewinnabführungsvertrages tragen zu wollen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Erbschaften und Schenkungen in den Jahren 2007 und 2010 bis 2012 in einer Reihe von Urteilen entschieden, dass wenn ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet hat, insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fortfällt.
Hängen Schuldzinsen mit dem Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zusammen, mit der in einem späteren Veranlagungszeitraum ein Organschaftsverhältnis begründet wird, unterliegen die Schuldzinsen insoweit anteilig dem Teilabzugsverbot, als die Kapitalgesellschaft während des Bestehens der Organschaft Gewinne aus vororganschaftlicher Zeit ausschüttet.
Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Bei der Haftung gemäß § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig nicht durchführt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.