Thematisch passend zur laufenden Fußball-Europameisterschaft beschäftigt sich der Bundesgerichtshof aktuell mit einem Verfahren, das Online-Sportwetten zum Gegenstand hat. Es geht um sogenannte „Chargeback-Klagen“. Dabei fordert ein Nutzer eines Sportwetten-Online-Portals vom Anbieter seine verlorenen Wetteinsätze abzüglich der Gewinne zurück.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz (GG) und mit Europarecht vereinbar ist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage, mit der lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geltend gemacht wird, nicht zulässig ist. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht. Denn Kläger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihren Fall zu Unrecht nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung einer Unionsrechtsfrage vorgelegt und sie hierdurch ihrem gesetzlichen Richter entzogen, können unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde das BVerfG anrufen und müssen nicht zuvor noch eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben.
In einem am 8. September 2022 veröffentlichten Urteil hat der der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe an einen Leistungssportler gewerbliche Einnahmen darstellen können.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Mietvertrag grundsätzlich kein steuerlich unbeachtliches Scheingeschäft ist, wenn der Mieter-Ehegatte die Miete von seinem betrieblichen Konto auf ein dem Vermieter-Ehegatten allein zuzurechnendes Mietkonto überweist und zuvor oder anschließend Einlagen von einem Konto mit den gemeinschaftlich erwirtschafteten Einnahmen und Ersparnissen auf das betriebliche Konto des Mieter-Ehegatten geleistet werden.
Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, dann sind die hierfür vom Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 Abgabenordnung ausgeschlossen, wenn mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar ist, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist und deshalb nicht überprüft werden kann, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht.
Am 21.11.2024 wurde das Urteil des BFH vom 29.8.2024 veröffentlicht, welches die Voraussetzungen der Zusammenfassung von BgA gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG präzisiert und damit den Anwendungsbereich von Kettenzusammenfassungen einschränkt. Er widerspricht damit ausdrücklich der im BMF-Schrieben vom 12.11.2009 großzügigeren niedergelegten Auffassung zur Kettenzusammenfassung der Finanzverwaltung, was erhebliche Auswirkungen für die Praxis haben könnte.
Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und dem Unionsrecht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
Anders als die reinen Mitgliedsbeiträge unterliegen entgeltliche Leistungen von Sportvereinen regelmäßig der Umsatzsteuer. Letzteres sah der BFH unionsrechtlich als klärungsbedürftig und hatte den EuGH um Vorabentscheidung gebeten. In seinem heutigen Urteil entschied der EuGH, dass sich Steuerpflichtige vor den nationalen Gerichten hinsichtlich der anderen in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehender Dienstleistungen grundsätzlich nicht unmittelbar auf die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der Mehrwertsteuerrichtlinie enthaltene Befreiungsmöglichkeit für Unternehmer, die Leistungen im Bereich Sport und Körperertüchtigung ausüben, berufen können.
Eine Vertragsklausel, die einen minderjährigen Sportler verpflichtet, einen Teil seiner Einnahmen zu zahlen, falls er Berufssportler wird, kann unter bestimmten Umständen missbräuchlich sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof heute in einem lettischen Vorabentscheidungsersuchen entschieden.
Das Finanzgericht Hamburg hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet und um Klärung der Frage gebeten, wo sich mehrwertsteuerrechtlich der Ort der Einfuhr eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels befindet, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die Union verbracht wird.
Am 16. Juli 2021 haben die Finanzministerien der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zwei inhaltsgleiche Erlasse zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres veröffentlicht.
Sind Druckvorlagen, die von verschiedenen Designstudios in Deutschland im Auftrag und auf Kosten der Käuferin für Papieretiketten auf Konserven erstellt wurden, in den Zollwert mit einzubeziehen? Bei der Auslegung der hierfür maßgeblichen Vorschriften des Zollkodex hat der Bundesfinanzhof entscheidungserhebliche Zweifel und daher den EuGH um Vorabentscheidung gebeten.
Die Kommission hat am 01. Juli 2022 beschlossen, die Einfuhr von Lebensmitteln, Decken, Zelten, Stromgeneratoren und anderen lebensrettenden Ausrüstungsgegenständen, die für vom Krieg betroffene Ukrainerinnen und Ukrainer bestimmt sind, vorübergehend von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer zu befreien.
In Beantwortung eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Hamburg hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich umsatzsteuerlich der Ort der Einfuhr eines in einem Drittstaat zugelassenen Fahrzeugs, das unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften in die EU verbracht wird, in dem Mitgliedstaat liegt, in dem derjenige, der den zollrechtlichen Pflichtverstoß begangen hat, ansässig ist und das Fahrzeug tatsächlich nutzt.