Keine Wiedereinsetzung: Geringerer Beweiswert eines "Freiste ...
Der "Freistempler"-Aufdruck (mit Datum „….“ und Werbeteil des Prozessbevollmächtigten) hat eine geringere Beweiskraft als der Poststempel. Die Freistempelung des Briefes besagt lediglich, dass dieser versandfertig gemacht worden, nicht aber, dass es auch tatsächlich zur rechtzeitigen Versendung mit der Post gekommen ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: AO, Wiedereinsetzung in den vorigen Stan ...