EuGH: Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Renovierung und Repa ...
In einem portugiesischen Vorabentscheidungsersuchen hat der EuGH entschieden, dass der in Artikel 106 in Verbindung mit Anhang IV der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehene ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Renovierungs- und Reparaturdienstleistungen bei Gegenständen anwendbar ist, die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Im Kern ging es generell um die Befugnis der Mitgliedstaaten, einen ermäßigten Steuersatz selektiv vorzusehen, ohne dabei den Neutralitätsgrundsatz zu beeinträchtigen.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, ermäßigter ...