Gehört ein Grundstück zum Vermögen einer Personengesellschaft, entfällt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs die grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung des Grundstücks nicht dadurch, dass ein an der Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter mit einem Treugeber vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diesen zu halten.
In einer aktuellen Verlautbarung ändert das Finanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. März 2026 geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung. Im Fokus stehen Anpassungen im Gemeinnützigkeitsbereich.
In der Plenarsitzung am 12. Juni 2026 haben die Länder Änderungen am Steuerberatungsgesetz einstimmig zugestimmt, die der Bundestag erst am Vorabend beschlossen hatte.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung am 22.04.2026 heute entschieden, dass er die Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) zur Bewertung von Grundstücken, die im Rahmen der Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, nicht für verfassungswidrig hält.
Neue Schutzmaßnahmen für Stahlimporte – Verordnung (EU)
2026/1384
„Catch-all“- Klausel der Dual-Use-VO: VGH bestätigt
Genehmigungspflicht bei Export nach Russland
Am 2. Juli 2026 haben die Koalitionsparteien die Ergebnisse des Koalitionsausschusses bekanntgegeben. Darin enthalten sind auch Änderungen im Steuerrecht.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Vollziehung der festgesetzten Aussetzungszinsen für die Verzinsungszeiträume 2014 bis 2018 vollständig ausgesetzt werden. Das Gericht hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des dabei angewandten Zinssatzes von 0,5 % pro Monat.
Mit dem Jahressteuergesetz 2026 sollen die Folgen unerkannter, aber auch fälschlich angenommener umsatzsteuerlicher Organschaft etwas entschärft werden – unter anderem dadurch, dass ein Erklärungserfordernis als zusätzliche Anforderung an eine Organschaft aufgenommen wird. In weiteren Änderungen werden vor allem – aber nicht nur – einige durch das EU-Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) anstehenden Änderungen umgesetzt. Von besonderem praktischem Interesse ist die Anhebung des Zinssatzes für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen ab 2027.
Hinweis: Der nachfolgend dargestellte Inhalt basiert auf dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ (Stand: 29. April 2026, bislang unverändert). Das Gesetz befindet sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren und ist noch nicht verabschiedet. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverlauf sind möglich.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche zu Tage treten, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.
Am 24. Juni 2026 hat die EU-Kommission zwei Pakete zur Vereinfachung diverser unternehmenssteuerrechtlicher Richtlinien veröffentlicht. Einerseits werden durch ein sog. Tax Omnibus-Paket Änderungen an der Mutter-Tochter-, der Zins- und Lizenzgebühren-, sowie der Fusions- und Streitbeilegungsrichtlinie vorgeschlagen. Andererseits soll es einen „DAC Recast“ durch ein zweites Paket geben, im Rahmen dessen bestimmte Kennzeichen für die Meldepflichten verändert bzw. abgeschafft, Pillar 2-pflich-tige Unternehmensgruppen generell von DAC6 ausgenommen und weitere Änderungsrichtlinien zur DAC (Amtshilferichtlinie) angepasst/konsolidiert werden sollen.
Gemäß § 33 WpHG besteht die Pflicht, das Erreichens, Überschreiten oder Unter-schreiten bestimmter Beteiligungsschwellen an börsennotierten Gesellschaften zu melden. Dabei regelt § 34 Abs. 2 WpHG die Zurechnung von Stimmrechten Dritter zum Meldepflichtigen im Rahmen des „Acting in Concert“, also dem Zusammenwirken verschiedener Aktionäre. Mit Urteil vom 12. Februar 2026 hat der EuGH über die Vereinbarkeit von § 34 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 WpHG mit dem Unionsrecht entschieden (Rs. C-864/24 – Valora).