Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellem Beschluss dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit mit dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot vorgelegt. Zu klären ist, ob der Erweiterung der Steuerbegünstigung für Zweckbetriebe auf sog. Servicekörperschaften (= Gesellschaften, die Dienstleistungen gegen Vergütung in Kooperation mit einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erbringen) der Charakter einer Beihilfe nach Art. 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) zukommt. Des Weiteren hat der EuGH zu entscheiden, ob eine nicht dem beihilferechtlichen Durchführungsverbot unterfallende Altbeihilfe vorliegt, weil § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) nur einer Regelung ähnelt, die schon vor d ...
Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Deutschland habe es versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 11. November 2026 in zwei Verfahren zu den Landesgrundsteuermodellen Hamburg und Hessen mündlich verhandeln.
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 den Gesetzentwurf für eine Zuckergetränkesteuer beschlossen, welcher die Gesundheitsrisiken durch übermäßigen Zuckerkonsum mindern und die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabilisieren soll. Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.
Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob es unionsrechtlich zulässig ist, den guten Glauben des Steuerpflichtigen nicht bereits im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern - so die behördliche Handhabung im Vorlagefall - erst in einem späteren, gesonderten Billigkeitsverfahren zu schützen. Das Gericht der EU (EuG), dem das Verfahren übertragen wurde, hat sich heute geäußert und entschieden, dass die betreffende EU-Regelung in der Tat der deutschen Praxis entgegensteht.
Ist der gemeine Wert des Anteils eines Kommanditisten am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft bei Anwendung des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes negativ, ist dieser Wert auch dann bei der Bewertung des Kommanditanteils für Zwecke der Schenkungsteuer zugrunde zu legen, wenn der Kommanditist seine Kommanditeinlage vollständig erbracht hat und er nicht nachschusspflichtig ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute mündlich verhandelt, ob die erbschaftsteuerliche Besserstellung von Unternehmensvermögen gegenüber Privatvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Urteil gibt es noch nicht, wohl aber aufschlussreiche Signale.
Teil 2: Wie die Deutsche Rentenversicherung den Status prüft, was eine Nachforderung kostet und warum der 30. Juni 2027 für Unternehmen mit Freelancer-Pools ein echter Stichtag ist.
Mit Beschluss vom 16. September 2026 hat der BFH im Revisionsverfahren II R 8/23 ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Gegenstand ist die Vereinbarkeit der Grunderwerbsteuer auf eine Anteilsvereinigung infolge einer Verschmelzung im Ausland (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG) mit der Kapitalansammlungsrichtlinie 2008/7/EG.
Eine finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn bei der Organgesellschaft aufgrund ihrer Satzung für Gesellschafterbeschlüsse eine Mehrheit von 2/3 erforderlich ist, der Organträger aber über eine Beteiligung von 60 % der Anteile verfügt und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft stellt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Nach einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz ist für Zwecke der Steuervergünstigung des § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes eine über fünf Jahre bestehende Beteiligung der aufgespaltenen Gesellschaft an einer abhängigen Gesellschaft der übernehmenden Gesellschaft als partieller Gesamtrechtsnachfolgerin zuzurechnen, wenn die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft Gegenstand des Aufspaltungs- und Übernahmevertrags war. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit der Heat Auction fördert die EU-Kommission aus dem Innovationsfonds die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme. Prozesswärme ist der größte Energieverbrauch der europäischen Industrie: Sie macht 47 % des industriellen Energiebedarfs aus und wird noch zu rund 75 % durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt. Die finalen Terms & Conditions der zweiten Runde (IF26 Heat Auction) wurden am 24. September 2026 veröffentlicht. Der Förderaufruf soll spätestens im Dezember 2026 veröffentlicht werden.
Insolvenzschuldner können Insolvenzverwaltervergütungen als Betriebsausgaben abziehen, soweit die Geschäftsführung des Insolvenzverwalters dazu dient, betriebliche Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners zu befriedigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat. Im Fall der Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) kommt für den Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters beim Insolvenzschuldner die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht.